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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z2;Rechtssatz
Bezeichnet die gegen einen Bescheid der Landesregierung in Sachen der StVO erhobene Beschwerde zwar unrichtigerweise den LH als belangte Behörde, schadet dieser offenkungige Irrtum nicht und ist auch nicht Anlaß für ein Verbesserungsverfahren (Hinweis E 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180023.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009