RS Vwgh 1990/1/16 89/11/0084

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Veröffentlicht am 16.01.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131a;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §42 Abs2 Z3;
VwGG §42 Abs4;

Rechtssatz

Mangels eines vorausgehenden Verfahrens scheidet die Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften bei einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt von vornherein aus. Dem steht nicht entgegen, daß in der Beschwerde geltend gemacht werden kann, die Maßnahme hätte erst nach Durchführung eines Verfahrens gesetzt werden dürfen (Hinweis E 28.1.1981, 3813/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110084.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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