RS Vwgh 1990/3/9 88/17/0057

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Veröffentlicht am 09.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 360;

Rechtssatz

Geht aus der Beschwerde hervor, daß der Bf Beschwerde gegen einen von der Stmk LReg in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassenen Bescheid erhebt und erfolgte die Bezeichnung des Amtes der Stmk LReg als belBeh in der Beschwerde offenbar lediglich deswegen, weil der vor dem VwGH angefochtene Bescheid in seinem Kopf den Vermerk AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG trägt, handelt es sich erkennbar um eine Fehlbezeichnung, die nichts an dem erkennbaren Willen des Bf ändert, den mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid zu bekämpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988170057.X02

Im RIS seit

09.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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