RS Vwgh 1990/3/9 88/17/0057

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Veröffentlicht am 09.03.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 360;

Rechtssatz

Bei der nach § 28 Abs 1 Z 2 VwGG erforderlichen Anführung der belBeh kommt es nicht nur auf die von einem Bf in seiner Bescheidbeschwerde gewählte Bezeichnung, sondern entscheidend darauf an, gegen den Bescheid welcher Behörde sich die Beschwerde erkennbar richtet; hiebei sind der gesamte Inhalt der Beschwerde einschließlich ihrer Beilagen und die objektive Rechtslage zu berücksichtigen (Hinweis E VS 21.3.1986, 85/18/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988170057.X01

Im RIS seit

09.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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