In seiner Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, die belangte Behörde habe über seine Berufung vom 21. Oktober 2003 gegen den Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 23. September 2003, mit welchem der Beschwerdeführer gemäß § 80 Abs. 1 und 3 LDG 1984 vom Dienst suspendiert worden sei, eingelangt bei der belangten Behörde am 23. Oktober 2003, nicht innerhalb der im § 88 LDG 1984 i. V.m. § 73 AVG vorgesehenen Frist von... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wird über einen Parteienantrag vor Erhebung der Säumnisbeschwerde bescheidmäßig abgesprochen, dann ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen, wobei unter Erhebung der Beschwerde im Sinne des Art. 132 B-VG das Einlangen beim VwGH zu verste... mehr lesen...
Mit der am 20. August 2003 zur Post gegebenen, am 28. November 2003 ergänzten Säumnisbeschwerde macht die Beschwerdeführerin eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als belangte Behörde geltend. Die Beschwerdeführerin habe gegen Bescheide des Finanzamtes Linz vom 18. Juli 2001 betreffend Einkommensteuer 1999 und 2000 Berufungen eingebracht und nach Ergehen abweisender Berufungsvorentscheidungen am 24. Juli 2002 jeweils einen Antrag a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/16/0022 B 19. März 2003 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (Parteibegehren) zu entscheiden; di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG rechtskundig ist, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Am 4. Dezember 2002 richtete der Beschwerdeführer eine Eingabe an die belangte Behörde, in welcher er vorbrachte, er habe auf Grund seines Ansuchens vom 2. Mai 2000 ab 1. April 2000 gemäß § 30a Abs. 10 des Gehaltsgesetzes in der für steiermärkische Landesbeamte geltenden Fassung dieser Bestimmung nach dem Landesgesetz LGBl. Nr. 76/19... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132; VwGG §27 Abs1; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 132 heute B-VG Art. 132 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 132 gültig von 01.08.2014 bis 31.12.2018 zuletzt ge... mehr lesen...
I. 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Notariatskammer für Steiermark vom 22. Juni 1999 anlässlich der Beendigung seiner Amtstätigkeit als Notar in G infolge Erreichung der Altersgrenze ein Unterstützungsbetrag der Österreichischen Notariatskammer in der Höhe von S 150.000,-- zuerkannt. Gleichzeitig wurde in dem Bescheid ausgesprochen, dass gemäß § 7 Abs. 2 des Statuts der Unterstützungseinrichtung der Österreichischen Notariatskammer rückständige Beiträge des Unterstü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs2;AVG §73;B-VG Art132;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z31;VwGG §27 Abs1;VwGG §27; Beachte Siehe jedoch:94/19/0243 B 25. August 1994 RS 1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass die Notariatskammern als gesetzliche berufliche Vertretungen in ihrem Verfahren nicht das AVG anzuwenden h... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Aus der Feststellung, dass die Erlassung des beantragten Bescheides weder im Gesetz vorgesehen, noch beispielsweise auf Grund der Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides möglich bzw geboten ist, ergibt sich noch nicht, das... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 impl;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die zunächst angerufene Behörde keine Weiterleitung vorgenommen hat und den Einschreiter auch nicht an die ihrer Meinung nach zuständige Behörde verwiesen hat (die Österreichische Notariatskammer ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen in ihren am 16. Dezember 2002 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten, wegen ihres sachlichen und persönlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung verbundenen Säumnisbeschwerden gleichlautend vor, sie hätten am 12. November 2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) eine Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nach Art. 129a Abs. 1 Z 2 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67c;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/01/0591 2002/01/0590
Rechtssatz: Fällt die Entscheidungspflicht nach Einbringung der Säumnisbeschwerde... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Dezember 2001 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf den Beschwerdeführern für deren an der Adresse Kammersdorf 55 gelegene Liegenschaft gemäß § 6 des Niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978, LGBl. 6930, und der Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Nappersdorf-Kammersdorf vom 22. Mai 1995 eine Wasseranschlussabgabe in der Höhe von S 64.402,80 vor. Mit Bescheid vom gleichen Tag schrieb der Bürgermeister der Mar... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §60 Abs1 Z1;LAO NÖ 1977 §232 Abs2;LAO NÖ 1977 §47;VwGG §27 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/17/0197
Rechtssatz: Die Niederösterr... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Mai 2000 richtete die beschwerdeführende Partei den folgenden Antrag an den Rektor der Veterinärmedizinischen Universität Wien: "Ich beantrage als Formalakt die Wiederbestellung zum Leiter der Dienststelle (Außeninstitut), als deren Leiter ich auf Grund des Beschlusses des Universitätskollegiums der Veterinärmedizinischen Universität Wien vom 4. Dezember 1999 durch den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Forschung mit Erlass vom 20. Februar 1991, GZ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof72/01 Hochschulorganisation
Norm: UniversitätsG 2002 §121 Abs1;UOG 1993 §75 Abs4;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der gemäß § 121 Abs 1 UniversitätsG 2002, BGBl I Nr 120/2002, bis 31. Dezember 2003 anzuwendende § 75 Abs 4 UOG 1993 enthält zwar die Regelung, dass der Leiter einer Dienstleistungseinrichtung vom Rektor nach Anhörung des Senates zu bestellen ist. Es ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde habe der Bürgermeister der Gemeinde R als Baubehörde erster Instanz über einen Antrag (vom 3. Juli 2002) auf Bewilligung einer Grundstücksteilung gemäß den §§ 12 ff der Tiroler Bauordnung nicht binnen sechs Monaten entschieden, woraufhin mit Eingabe vom 18. Februar 2003 ein entsprechender Devolutionsantrag beim Gemeindevorstand eingebracht worden sei. Da auch dieser untätig geblieben sei, erhebe die Beschwerdeführerin die gegenständliche, am 3. Se... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art118 Abs2;B-VG Art132;GdO Tir 2001 §30 Abs5;GdO Tir 2001 §31 Abs2;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Gemeinderat ist stets, das heißt in jedem einzelnen Fall des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde die höchst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Militärkommando Oberösterreich. Der vorliegenden, gegen den Bundesminister für Landesverteidigung als belangte Behörde gerichteten Säumnisbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Bescheid des Korpskommando II vom 26. März 2001 wurde der Beschwerdeführer auf einen "Arbeitsplatz über dem Stand" eingeteilt; die Aufgaben dieses Arbeitsplatzes wurden als "... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6;VwGG §27 Abs1 idF 1998/I/158;VwGG §27 idF 1998/I/158;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0235 B 25. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflich... mehr lesen...
Mit der am 2. Juni 2003 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde macht der Beschwerdeführer Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als belangte Behörde betreffend die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 25. September 2001 erhobene Berufung vom 15. Oktober 2001 geltend. Gemäß § 27 Abs. 1 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art. 132 B-VG erst erhoben w... mehr lesen...
In der am 16. Jänner 2003 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde wird vorgebracht, die Beschwerdeführerin sei mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde St. Peter in der Au vom 14. Mai 2002 verpflichtet worden, die dem Bescheid beiliegende Hausnummerntafel mit der neuen Bezeichnung "Dobratal 20" beim Haus bzw. Grundstückeingang deutlich sichtbar anzubringen. Gemäß der im Bescheid enthaltenen Rechtsmittelbelehrung könne gegen diesen Bescheid Berufung an den G... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §73 Abs2;BauO NÖ 1996 §2 Abs1 idF 8200-3;GdO NÖ 1973 §60 Abs2;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes des Landes Steiermark vom 22. Juli 2002 wurde gemäß § 24 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86/1975, in Verbindung mit § 57 AVG, die Zubereitung und Abgabe von Lebensmitteln in dem von der Beschwerdeführerin geführten Gasthof wegen hygienischer Missstände untersagt und der gesamte Betrieb wegen Gefährdung der menschlichen Gesundheit geschlossen. Der Bescheid erging wegen Gefahr in Verzug gemäß § 57 Abs. 1 AVG ohne vorangegangenes Ermittlungsver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: "Oberste Behörde" im Sinn des § 27 Abs 1 VwGG ist jene Behörde, die anzurufen der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren rechtlich in der Lage war (vgl die Nachweise der Rechtsprechung bei Mayer, B-VG Kommentar, I.2. zu Art 132 B-VG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003100072.X02 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Selbst im Falle einer gesetzlichen Abkürzung des Instanzenzuges setzt eine Säumnisbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer die höchste sachlich in Betracht kommende Oberbehörde vergeblich angerufen hat (vgl den hg Beschluss vom 6. Mai 1992, Zl 92/01/0396, mit Hinweis auf den hg Beschluss vom 20... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde ist, dass die oberste im Wege eines Devolutionsantrages anrufbare Behörde des jeweiligen Vollzugsbereiches angerufen wurde. Eine Säumnisbeschwerde ist daher in Angelegenheiten, in denen das AVG anzuwen... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer brachte in seiner am 8. Juni 2000 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde vor, der Bürgermeister der Stadt Salzburg namens des Landeshauptmannes von Salzburg habe mit Bescheid vom 17. Juni 1999 den am 21. Oktober 1996 eingebrachten Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Familienzusammenführung bzw. - gemeinschaft mit seiner Ehegattin, einer Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina (nunmehr: Niederlassungsbewilli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in seinen im Spruch: genannten Beschwerden im Wesentlichen übereinstimmend vor, die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde habe jeweils in Verletzung der ihr obliegenden Entscheidungspflicht über Anträge des Beschwerdeführers nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden. Die Beschwerden erweisen sich aus folgenden Erwägungen als unzulässig: Der Beschwerdeführer begehrt mit seinem dem hg. Verfahren Zl. 2002/02/0184 zu Grunde liegenden A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §56;AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs4;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/02/0296 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/20/0214 B 29. März 2001 RS 2(hier nur die ersten beiden Sätze) ... mehr lesen...