Norm: AÖSp §37dVersVG §67
Rechtssatz: Die AÖSp regeln nur die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur, nicht aber die Rechtsbeziehungen zwischen dem Absender und seinem Transportversicherer. Ein Verzicht des Absenders auf das dem Versicherer nach § 67 VersVG zustehende Regreßrecht ohne dessen Einbindung in den (Frachtvertrag) Vertrag ist nicht möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DHG §3VersVG §67
Rechtssatz: Zur Frage des Regreßanspruches des Kaskoversicherers des Leasinggebers gegen einen Dienstnehmer des Leasingnehmers. Handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch des Dienstgebers gegen seinen Dienstnehmer (der im Weg der Legalzession auf den Kaskoversicherer übergegangen ist), sondern um einen Schadenersatzanspruch eines außenstehenden Dritten, sind Ansprüche dritter Personen, die der Versicherer befrie... mehr lesen...
Norm: ABGB §896VersVG §67
Rechtssatz: Die Legalzession nach § 67 VersVG betrifft auch Regreßfälle. Die Zession kann erst eintreten, wenn der Versicherer dem versicherten Gesamtschuldner mehr bezahlt hat, als der vom Versicherungsnehmer im Verhältnis zu seinem Mitschuldner zu tragenden Quote entspricht. Entscheidungstexte 6 Ob 324/97h Entscheidungstext OGH 24.11.1997 6 Ob 324/97h ... mehr lesen...
Norm: EKHG §6 Abs2VersVG §67
Rechtssatz: Durch die Überlassung eines Fahrzeuges an einen unbefugten Dritten im Interesse desjenigen, dem das Fahrzeug kurzfristig zum persönlichen Gebrauch überlassen worden war, der zwar infolge seiner Alkoholisierung nicht mehr fahrtüchtig, aber in seiner Dispositionsfähigkeit und Diskretionsfähigkeit nicht eingeschränkt war, wurde der Überlasser selbst Schwarzfahrer im Sinne des § 6 Abs 2 EKHG. Dem Versicherer... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §1 Abs2VersVG §67
Rechtssatz: Der mit Willen des Halters beziehungsweise Lenkers des PKW mitbeförderte Beifahrer ist Mitversicherter in der Haftpflichtversicherung und verliert diese Eigenschaft auch dann nicht, wenn er unbefugt und grob fahrlässig handelnd die Handbremse des Fahrzeuges gegen den Willen des Lenkers anzieht. Dem Haftpflichtversicherer steht aus diesem Vorfall kein Regreß nach § 67 VersVG zu. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1042 DABGB §1358ABGB §1422VersVG §67VersVG §158f
Rechtssatz: Die Regreßansprüche des Versicherers sind durch das Versicherungsvertragsgesetz nicht abschließend geregelt, soweit die versicherungsvertragsgesetzlichen Legalzessionsnormen nicht unmittelbar anwendbar sind. Entscheidungstexte 1 Ob 2011/96h Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 2011/96h ... mehr lesen...
Norm: ARB 1988 Art10 Pkt3VersVG §67VersVG §158k
Rechtssatz: Es besteht kein direktes Auftragsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem von ihm im Namen und im Auftrag des Versicherungsnehmers bestellten Rechtsanwalt. Entscheidungstexte 7 Ob 7/95 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 7 Ob 7/95 7 Ob 252/00k Entscheidungstext OGH 14.12.20... mehr lesen...
Norm: ARB 1988 Art10.3VersVG §67VersVG §158k
Rechtssatz: Wurde der Rechtsanwalt (als Vertreter des Versicherungsnehmers) nicht unmittelbar vom Versicherer beauftragt, steht ihm (mangels einer vertraglichen Beziehung) ein direkter Honoraranspruch gegen den Versicherer nicht zu. Entscheidungstexte 7 Ob 12/95 Entscheidungstext OGH 05.04.1995 7 Ob 12/95 ... mehr lesen...