RS OGH 1997/11/24 6Ob324/97h

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Veröffentlicht am 24.11.1997
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Rechtssatz

Die Legalzession nach § 67 VersVG betrifft auch Regreßfälle. Die Zession kann erst eintreten, wenn der Versicherer dem versicherten Gesamtschuldner mehr bezahlt hat, als der vom Versicherungsnehmer im Verhältnis zu seinem Mitschuldner zu tragenden Quote entspricht.Die Legalzession nach Paragraph 67, VersVG betrifft auch Regreßfälle. Die Zession kann erst eintreten, wenn der Versicherer dem versicherten Gesamtschuldner mehr bezahlt hat, als der vom Versicherungsnehmer im Verhältnis zu seinem Mitschuldner zu tragenden Quote entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109201

Dokumentnummer

JJR_19971124_OGH0002_0060OB00324_97H0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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