RS OGH 2007/12/11 6Ob349/97k, 1Ob110/99d, 4Ob180/07k

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Rechtssatz

Die AÖSp regeln nur die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur, nicht aber die Rechtsbeziehungen zwischen dem Absender und seinem Transportversicherer. Ein Verzicht des Absenders auf das dem Versicherer nach § 67 VersVG zustehende Regreßrecht ohne dessen Einbindung in den (Frachtvertrag) Vertrag ist nicht möglich.Die AÖSp regeln nur die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur, nicht aber die Rechtsbeziehungen zwischen dem Absender und seinem Transportversicherer. Ein Verzicht des Absenders auf das dem Versicherer nach Paragraph 67, VersVG zustehende Regreßrecht ohne dessen Einbindung in den (Frachtvertrag) Vertrag ist nicht möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110745

Dokumentnummer

JJR_19980910_OGH0002_0060OB00349_97K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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