Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Ein Kraftfahrzeug mit nicht betriebsfähiger Handbremse ist selbst dann nicht verkehrssicher, wenn die Fußbremse funktioniert. Veröff: VersR 1972,872
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Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Zur Frage, wann die Benutzung eines Kraftfahrzeuges mit totem Gang am Lenkrad eine Gefahrerhöhung darstellt. Veröff: VersR 1972,267
Schlagworte *D*, Auto Eu... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 ZPO §268 IIID3 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 ZPO § 268 gültig von 16.11.1990 bis 16.11.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 706/1990
Rechtssatz:
Zur Bindungswirkung des... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Die Kenntnis des Versicherungsnehmers oder des versicherten Fahrers von dem verkehrswidrigen Zustand des versicherten Kraftfahrzeuges gehört als subjektives, finales Handlungselement zur Vornahme oder Gest... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Zur Frage, wann anzunehmen ist, daß der Inhaber einer Firma die konkreten Mängel eines Lastzuges der Firma, die für einen Unfall ursächlich gewesen sein können, gekannt oder sich der Kenntnis solcher Mänge... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Ist die Überschreitung der täglichen Lenkzeiten und Arbeitszeiten des Fahrers eines Lastzuges so erheblich, daß eine Erholung des Fahrers selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestruhezeiten ausge... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 ZPO §268 IIID2 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 ZPO § 268 gültig von 16.11.1990 bis 16.11.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 706/1990
Rechtssatz:
Keine Bindung des Zivi... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
1) Wird in die Luftbremsanlage des versicherten Fahrzeugs im Winter ein Frostschutzmittel nicht in ausreichender Menge eingefüllt, so liegt darin eine objektive Gefahrerhöhung. 2) Der Versicherungsnehmer m... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §152 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 152 heute VersVG § 152 gültig ab 06.04.1959 Rechtssa... mehr lesen...
Am 25. Mai 1966 ereignete sich auf einer Baustelle im Arbeitsbereich der Erstklägerin dadurch ein Unfall, daß ein schweres Bleirohr beim Heben abrutschte und den bei der Erstklägerin beschäftigten Arbeiter Karl W schwer verletzte. Der Sozialversicherungsträger des Verletzten W machte gegen den verantwortlichen Bohrmeister Kurt C Regreßansprüche geltend, wovon die Beklagte, mit der die Erstklägerin eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, verständigt wurde. Die Bekla... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 Abs3 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Die Annahme einer Gefahrerhöhung, die in einer weitgehenden Abnutzung des Bremsbelags liegt, wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Mangel des Bremsbelages die Folge einer allmählichen, betriebsbedi... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Das Haftpflichtversicherungsverhältnis wird dadurch nicht berührt, daß der Versicherungsnehmer oder Halter einen längere Zeit andauernden Zustand schafft, der die Benützung des versicherten Kraftfahrzeuge... mehr lesen...
Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab, die beklagte Versicherungsgesellschaft habe den Klägern Versicherungsschutz für den dem Othmar S. zugefügten Schaden zu leisten, den Johann L. am 24. November 1963 als Fahrer eines PKW. Ford Taunus 12 M verschuldet hatte. Er trag folgende Feststellungen: Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab, die beklagte Versicherungsgesellschaft habe den Klägern Versicherungsschutz für den dem Othmar Sitzung zugefügten Schaden zu leisten, den Johann ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Allein das Mitführen eines mangelhaften Reservereifens im Kraftfahrzeug ist keine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VersVG. Veröff: VersR 1968,1033 Allein das Mitführen eines mangelhaften Reservereifens im... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313a IIIf ABGB §1315 IIf VersVG §23 VersVG §25 VersVG §61 ABGB § 1313a heute ABGB § 1313a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1315 heute ABGB § 1315 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §29 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 29 heute VersVG § 29 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §29 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 29 heute VersVG § 29 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Der Kläger klagt auf Feststellung, daß ihm als Halter des LKW "Steyr- Diesel 480 zfk" die Beklagte als Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, der sich am 23. April 1965 ereignete, Versicherungsschutz zu gewähren habe. Die Beklagte macht demgegenüber Leistungsfreiheit nach §§ 23 ff. VersVG. geltend. Der Unfall sei auf die Überladung des auch sonst ständig überbelasteten Fahrzeuges und auf die Schadhaftigkeit seiner Bremsen zurückzuführen. Diese beiden Ums... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
1.) Der Versicherungsnehmer (VN), der ein verkehrsunsicheres KFZ im laufenden Betrieb weiterbenützt, nimmt auch dann eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG vor, wenn er von dem verkehrswidrigen Zustand... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 VersVG §152 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §5 B4 VersVG §23 VersVG §25 VersVG § 5 heute VersVG § 5 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2012 VersVG § 5 gültig von 06.04.1959 bis 30.06.2012 VersVG § 23 heute ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 VersVG §152 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz:
Für die Frage, ob nur eine erhebliche Gefahrensteigerung oder eine Gefahrenerhöhung im sinne des § 23 VVG vorliegt, kommt es auf die subjektiven Vorstellungen an, die den Versicherungsnehmer bestimmt habe... mehr lesen...
Norm: VersVG §23 VersVG §25 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...
Norm: KfV 1955 §5 VersVG §23 VersVG §25 VersVG § 23 heute VersVG § 23 gültig ab 06.04.1959 VersVG § 25 heute VersVG § 25 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 ... mehr lesen...