Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN XXXX wurde auf Antrag der XXXX vom 15.06.2023 das Grundstück XXXX , KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.05.2023 mit der GZ XXXX , PlanverfasserIn XXXX GmbH. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN XXXX wurde auf Antrag der XXXX vom 15.06.2023 das Grundstück XXXX , KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.05.2023 mit der GZ XXXX , PlanverfasserIn XXXX GmbH. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 05.04.2023, GFN 1183/2021/60 wurden die Beschwerdeführer, als Miteigentümer des Grundstücks 1039, KG 60208 Freßnitz aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 1039, KG 60208 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 05.04.2023, GFN 1183/2021/60 wurden die Beschwerdeführer, als Miteigentümer des Grundstücks 1039, KG 60208 Freßnitz aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 1039, KG 60208 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag der XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Mit Antrag der römisch XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Zu diesem Zwecke wurde vom beauftragten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) und Planverfasser XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag der XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Mit Antrag der römisch XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Zu diesem Zwecke wurde vom beauftragten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) und Planverfasser XXXX... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 30.08.2023 stellte XXXX , der grundbücherliche Eigentümer der Grundstücke 1688/1 und 1688/2 in der Katastralgemeinde XXXX (in Folge: mitbeteiligte Partei), einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster gemäß § 17 Z 1 Vermessungsgesetz (VermG) beim Vermessungsamt XXXX (in Folge: belangte Behörde), GFN XXXX . Von diesem Antrag betroffen sind die angrenzenden Grundstücke 1628 und 1634, KG XXXX , di... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 23.06.2023, GFN 920/2022/12 wurden die Grundstücke 423/2, 424, KG 12112 Imbach, von Amts wegen gemäß § 17 Z 3 iVm § 20 Abs 1 VermG vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 08.11.2021 mit der GZ 50745, PlanverfasserIn XXXX . Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems a... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Villach vom 16.11.2023, Geschäftsfallnummer 1623/2023/75, wurde dem Antrag von der XXXX vertreten durch Dr. Bernhard HUNDEGGER Rechtsanwalt GmbH, Peraustraße 33, 9500 Villach, auf Umwandlung der Grundstücke mit den Grundstücksnummern 261/1 und 261/2 KG 75021 Weißbriach stattgegeben und diese Grundstücke vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. 1. Mit ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Villach vom 16.11.2023, Geschäftsfallnummer 1623/2023/75, wurde dem Antrag von der XXXX vertreten durch Dr. Bernhard HUNDEGGER Rechtsanwalt GmbH, Peraustraße 33, 9500 Villach, auf Umwandlung der Grundstücke mit den Grundstücksnummern 261/1 und 261/2 KG 75021 Weißbriach stattgegeben und diese Grundstücke vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. 1. Mit ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin hat am 30.01.2020, vertreten durch die XXXX , einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 836/6, KG 04035 Vöslau in den Grenzkataster, beim Vermessungsamt Baden (VA Baden) eingebracht. Die Beschwerdeführerin hat am 30.01.2020, vertreten durch die römisch 40 , einen Antrag auf Umwandlung des Grundstückes 836/6, KG 04035 Vöslau in den Grenzkataster, beim Vermess... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 26.04.2023, GFN XXXX , enthält folgenden
Spruch: „Die Miteigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , XXXX und XXXX , werden aufgefordert, gemeinsam binnen sechs Wochen ihr besseres Recht an der strittigen Fläche zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX durch Klage gemäß § 851 Abs. 2 ABGB im Prozessweg geltend zu m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 26.04.2023, GFN XXXX , enthält folgenden
Spruch: „Die Miteigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , XXXX und XXXX , werden aufgefordert, gemeinsam binnen sechs Wochen ihr besseres Recht an der strittigen Fläche zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX durch Klage gemäß § 851 Abs. 2 ABGB im Prozessweg geltend zu m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX im Weiteren: Antragstellerin, als Eigentümerin des Grundstückes mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 60/2 KG 19599 Unterwagram, stellte am 23.01.2023 einen Antrag, dieses Grundstück vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umzuwandeln. 1. Die römisch 40 im Weiteren: Antragstellerin, als Eigentümerin des Grundstückes mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 60/2 KG 19599 Unterw... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX im Weiteren: Antragstellerin, als Eigentümerin des Grundstückes mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 60/2 KG 19599 Unterwagram, stellte am 23.01.2023 einen Antrag, dieses Grundstück vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umzuwandeln. 1. Die römisch 40 im Weiteren: Antragstellerin, als Eigentümerin des Grundstückes mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 60/2 KG 19599 Unterw... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 09.08.2022 stellte XXXX , unter Berufung auf eine ihr von XXXX , und XXXX , (im Weiteren: Antragsteller), als Grundstückseigentümer des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 407/2 KG 19611 Weisching, erteilten Vollmacht einen Antrag auf Umwandlung des Gst. mit der GstNr. 407/2 KG 19611 Weisching vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Grundlage für die Umwand... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes Zell am See vom 09.02.2023, GFN 1107/2021/57, enthält folgenden
Spruch: „Das Grundstück .40 wird auf Grund des Antrags von XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt." Der Bescheid des Vermessungsamtes Zell am See vom 09.02.2023, GFN 1107/2021/57, enthält folgenden
Spruch: „Das Grundstück .40 wird auf Grund des Antrags von römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 10.08.2022, GFN XXXX enthält folgenden
Spruch: „Sie werden als EigentümerIn der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen sechs Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis bezieht sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken XXXX ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Bescheidbeschwerde) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphe... mehr lesen...