Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Bf verfasste nach ihrer Bescheidbeschwerde und nach Verhandlungsanberaumung datiert mit 07.11.2017 durch ihre Rechtsvertretung eine Eingabe, OZ 4, mit der die Bescheidbeschwerde zurückgezogen wurde II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die Bescheidbeschwerde gemäß Entscheidungskopf wurde zurückgezogen. 2. Beweiswürdigung: ... mehr lesen...