Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Villach vom 14.03.2025, XXXX , wurde das Grundstück XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Villach vom 14.03.2025, römisch 40 , wurde das Grundstück römisch 40 vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Schriftsatz vom 01.04.2025 und einem Nachtrag vom 02.04.2025 erhob die Beschwerdeführerin Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Villach vom 14.03.2025, XXXX , wurde das Grundstück XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Villach vom 14.03.2025, römisch 40 , wurde das Grundstück römisch 40 vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Schriftsatz vom 01.04.2025 und einem Nachtrag vom 02.04.2025 erhob die Beschwerdeführerin Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 23.05.2025, GFN 258/2025/81, wurde der Beschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke 2097 und 2098, KG 81104 Axams , aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis bezieht sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken des Beschwerdeführers zu dem Grundstück ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 23.05.2025, GFN 258/2025/81, wurde der Beschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke 2097 und 2098, KG 81104 Axams , aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis bezieht sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken des Beschwerdeführers zu dem Grundstück ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF), ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes mit der Grundstücksnummer 347/3 KG 82004 Itter. 1. römisch 40 (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF), ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes mit der Grundstücksnummer 347/3 KG 82004 Itter. XXXX (im Weiteren: Umwandlungswerber) sind grundbücherliche Miteigentümer des Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...