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Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Bescheidbeschwerde) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 25.04.2022, GFN 2854/2021/45, enthält folgenden
Spruch: "Die Grundstücke 113/4, 113/8 werden von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt.". Begründend wurde ausgeführt, dass alle Zustimmungserklärungen der betroffenen Eigentümer:innen zu den Grenzen der umzuwandelnden Grundstücke vorliege... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes XXXX der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX beide Katastralgemeinde XXXX beginnend be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes XXXX der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX beide Katastralgemeinde XXXX beginnend be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes XXXX der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX beide Katastralgemeinde XXXX beginnend be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes XXXX der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken XXXX und XXXX beide Katastralgemeinde XXXX beginnend be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck wurden die Grundstücke 568/10 und 568/11, KG 87013 Weerberg von Amts wegen nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 21.10.2021 mit der GZ: 246/2021 GT des Planverfassers XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck wurden die Grundstücke 568/10 und 568/11, KG 87013 Weerberg von Amts wegen nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 21.10.2021 mit der GZ: 246/2021 GT des Planverfassers XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck wurden die Grundstücke 568/10 und 568/11, KG 87013 Weerberg von Amts wegen nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 21.10.2021 mit der GZ: 246/2021 GT des Planverfassers XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorangegangenes Verfahren zur Erlassung des Umwandlungsbescheides: 1.1. Mit Eingabe vom 05.12.2019 beantragte die Beschwerdeführerin unter Anschluss weiterer Unterlagen die Umwandlung der Grundstücke Nrn. XXXX , alle XXXX (in Folge auch: streitgegenständliche Grundstücke), vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1.1. Mit Eingabe vom 05.12.2019 beantragte die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 02.12.2020 beantragten der Erst- und die Zweitmitbeteiligte, vertreten durch DI Franziska SILWESTER, einer Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (in Folge: Planverfasserin), bei der belangten Behörde unter Anschluss bestimmter Unterlagen die Umwandlung von Grundstücken in der KG XXXX in den Grenzkataster. 1. Mit Eingabe vom 02.12.2020 beantragten der Erst- und di... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.03.2021, GFN XXXX , wurden näher bezeichnete und neu geschaffene Grundstücke gemäß § 17 Z 3 Vermessungsgesetz (in Folge: „VermG“) vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend verwies die Behörde auf den entsprechenden Beschluss des Grundbruchgerichtes sowie darauf, dass sämtliche Zustimmungserklärungen der Eigentümer be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...