Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52; StVG §120 Abs1; StVG §71 Abs2; VwGG §42 Abs2 Z1; AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zule... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §119; StVG §120 Abs1; StVG §122; StVG §22 Abs3; StVG § 119 heute StVG § 119 gültig ab 01.01.1970 StVG § 120 heute StVG § 120 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a; StGB §21 Abs1; StGB §21 Abs2; StVG §11 Abs2; StVG §11a Abs1; StVG §120 Abs1; StVG §121 Abs1; StVG §71 Abs1; StVG §71 Abs2; AVG § 67a gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 67a gültig von 01.01.2003 bis 30.06.2008 zulet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug
Norm: StPO 1975 §188;StPO 1975 §59; StVG §120 Abs1; StVG §120; StVG §121; VwGG §42 Abs2 Z1; StVG § 120 heute StVG § 120 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 StVG § 120 gültig von 01.01.2002 bis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art133 Z4; B-VG Art20 Abs2;MRK Art6 Abs1; StVG §120 Abs1; StVG §121 Abs3a; StVG §22 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;VwRallg; StVG § 120 heute StVG § 120 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 StVG § 120 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2000 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1; AVG §67c Abs3; StGB §21 Abs2; StVG §11; StVG §11g; StVG §120 Abs1; StVG §121 Abs1; StVG §166 Z1; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 59 gülti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt eine Freiheitsstrafe in der Justizanstalt S. Mit Schreiben vom 27. Februar 2005 erhob er an den Anstaltsleiter Beschwerde wegen "unangebrachter Vorgangsweise bei Erstellung der Führungsbeschreibung". Es sei anlässlich der Bearbeitung des Aktes betreffend seine allfällige bedingte Entlassung seitens der Direktion der Justizanstalt eine Bewertung seiner Aufführung und seiner Arbeitsleistung vorgenommen worden, die jeglicher Grundlage entbehre. Er ers... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art132;StVG §120 Abs1;StVG §122;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/20/0293 B 14. Dezember 2000 RS 1 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bescheiderlassungspflicht und diesbezüglich eine Säumnis der belangten Behörde vorliegt, ist maßgebend, ob der Beschwerdeführer mit seiner Eingabe ... mehr lesen...
Der mehrfach (vor allem wegen der Begehung von Vermögensdelikten) vorbestrafte und in Strafhaft angehaltene Mitbeteiligte war mit Urteil des Landesgerichtes S. vom 12. Oktober 2000 zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 5 Jahren verurteilt worden. Gleichzeitig war seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 2 StGB angeordnet worden. Der nach dem Strafantritt am 17. Oktober 2000 gemäß § 24 Abs. 1 StGB vorweg angeordnete Maßnahmevollzug ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1 Satz2 idF 2000/I/138;StVG §122 idF 2000/I/138;
Rechtssatz: Im konkreten Fall war (bis zu einem bestimmten Zeitpunkt) das vorübergehende Aussetzen mit dem Beginn der Psychotherapie als Teil des ärztlich angeordneten Behandlungsverlaufs und damit als "Art der ärztlichen Behandlung" zu werten, wogegen § 120 Abs. 1 Satz 2 StVG generell nur Aufsichtsbeschwerden nach § 122 ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (P) verbüßte in der Justizanstalt R bis 30. März 2002 eine gerichtliche Freiheitsstrafe und im Anschluss daran eine verwaltungsbehördliche Freiheitsstrafe; er wurde am 2. Mai 2002 aus der Haft entlassen. Mit Eingabe vom 14. März 2002 hatte P beim Strafvollzugsgericht unter Hinweis darauf, dass er auf dem linken Fuß an einer extremen Tromboseerkrankung leide, eine Haftunterbrechung begehrt. Der Leiter der Justizanstalt nahm in einer Stellungnahme vom 20. M... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §122;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Administrativbeschwerde dahin zu deuten war, dass sich dieser gegen ein behauptetes Verhalten des Leiters der Justizanstalt im Zusammenhang mit einer vom Strafgefangenen als erforderlich erachteten ärztlichen Behandlung beschwerte. Die belangte Behörde konnte die Administrativbeschwerde nach dem Zusa... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §122;
Rechtssatz: Ein Strafgefangener hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, eine Administrativbeschwerde gemäß § 120 Abs. 1 StVG oder eine Aufsichtsbeschwerde gemäß § 122 StVG zu erheben (Hinweis B vom 25. November 1999, Zl. 98/20/0476, und B vom 24. Juni 1999, Zl. 98/20/0337, sowie E vom 26. November 2003, Zl. 99/20/0449). European C... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte zunächst in der Justizanstalt Stein, sodann vom 4. Juni 1997 bis 3. März 1998 in der Justizanstalt Wien-Favoriten und ab diesem Zeitpunkt bis zu seiner Haftentlassung (am 23. Juni 1998) in der Justizanstalt Krems eine wegen Vermögensdelikten verhängte Freiheitsstrafe im Gesamtausmaß von zwei Jahren und acht Monaten. Der im Zeitpunkt seiner Verhaftung drogenabhängig gewesene Beschwerdeführer hatte selbst um Überstellung in die Justizanstalt Wien-Favoriten ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §122;
Rechtssatz: Ein Strafgefangener, der mit einem seine Rechte betreffenden Verhalten eines Strafvollzugsbediensteten oder des Anstaltsleiters unzufrieden ist, hat die Möglichkeit, sowohl eine Administrativbeschwerde gemäß § 120 Abs. 1 StVG als auch eine Aufsichtsbeschwerde gemäß § 122 StVG zu erheben (Hinweis: B 25.11.1999, Zl. 98/20/0476; 24.6.1999, Zl. 98/2... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §122;
Rechtssatz: Eine Aufsichtsbeschwerde braucht gemäß § 122 StVG nicht mit Bescheid erledigt zu werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat der Strafgefangene kein subjektives Recht auf Ausübung des Aufsichtsrechtes durch die Aufsichtsbehörde (Hinweis: B 14.12.2000, Zl. 2000/20/0293; E 21.10.1999, Zl. 97/20/0633). Beantragt der Beschwerdeführer allerdings aus... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §122;
Rechtssatz: Die "Petition bzw. Beschwerde" darf nicht schon allein deshalb, weil das damit verfolgte Anliegen auch subjektiv-öffentliche Rechte der Strafgefangenen betreffen konnte, als Administrativbeschwerde verstanden werden. Vielmehr ging es den unterzeichneten Strafgefangenen mit ihrer auch als "Petition" bezeichneten Sammelbeschwerde darum, dass die v... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §122;
Rechtssatz: In seinem eine Säumnisbeschwerde betreffenden B 14.12.2000, Zl. 2000/20/0293, hat der Verwaltungsgerichtshof im Hinblick darauf, dass eine Bescheiderlassungspflicht nur bei Administrativbeschwerden im Sinne des § 120 Abs. 1 StVG besteht, ausgeführt, dass für die Qualifizierung eines Anbringens als Administrativbeschwerde oder als Aufsichtsbeschw... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §120 Abs2;StVG §122;
Rechtssatz: Dass der Beschwerdeführer nach seiner Entlassung aus der Strafhaft die Erlassung eines Bescheides über die "Petition bzw. Beschwerde" verlangte, kann daran, dass es sich bei dieser um eine Aufsichtsbeschwerde handelte, nichts mehr ändern, weil es für die Beurteilung dieser Eingabe auf deren Inhalt und nicht darauf ankommt, ob von ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt Graz-Karlau wegen Verurteilungen gemäß §§ 75, 83 und 127 ff StGB und anderer Delikte eine langjährige Freiheitsstrafe. Das urteilsmäßige Strafende fällt auf den 1. April 2006. Eine bedingte Entlassung des Beschwerdeführers wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz vom 28. Juni 2001 abgelehnt. Am 6. Juni 2001 stellte der Beschwerdeführer an den Leiter der Justizanstalt Graz-Karlau ein Ansuchen ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs5;StVG §120 Abs1;StVG §120 Abs2 idF 1993/799;
Rechtssatz: Es spielt für die Behandlung mehrerer Rechtsmittelschriftsätze als einheitliches Rechtsmittel - wie etwa der im Erkenntnis vom 11. Februar 1997, Zl. 96/08/0316, entschiedene Fall zeigt - keine Rolle, ob sich der später eingebrachte Schriftsatz (zB durch die auch im vorliegende... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei wurde mit Bescheid der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg (Landwirtschaftskammer Salzburg) vom 18. Juni 1996 als Zuchtorganisation nach dem Salzburger Tierzuchtgesetz, LGBl. Nr. 15/1995 (Sbg. TierzuchtG) zugelassen. Mit Bescheid der Landwirtschaftskammer Salzburg vom 15. Jänner 1997 wurde gemäß § 8 Abs. 1 Sbg. TierzuchtG der Österreichische Shetlandponyzuchtverband (die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) als Zuchto... mehr lesen...
Index: L63005 Rinderzucht Tierzucht Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;StVG §120 Abs1;StVG §48 Abs1;TierzuchtG Slbg 1995 §8 Abs1;TierzuchtG Slbg 1995 §8 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/20/0151 E 22. Jänner 1998 VwSlg 14826 A/1998 RS 2(hier: Parteistellung des Österreichischen Zuchtverbandes für Ponys, Kleinpferde un... mehr lesen...
In der vorliegenden, am 22. September 1999 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde wird geltend gemacht, ein am 12. Juli 1996 zur Post gegebener Schriftsatz des Beschwerdeführers sei unerledigt geblieben. Die belangte Behörde hat die Verwaltungsakten vorgelegt und eine Äußerung erstattet, in der sie angibt, der unerledigte Schriftsatz sei bisher nicht an sie weitergeleitet worden, weshalb nur allenfalls eine Säumnis des Anstaltleiters, bei dem der Schriftsatz eingebracht worden... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §121 Abs1;StVG §121 Abs2;StVG §121;
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Abhilfe durch den Anstaltsleiter bezieht sich darauf, dass dieser eine gegen seine eigenen Anordnungen oder Entscheidungen gerichtete Beschwerde an den Bundesminister für Justiz als "Vorstellung" behandeln kann (vgl. die Regierungsvorlage zum StVG, 511 BlgNR 11. GP 79; zum Wegfall der zunächst ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verweigerte am 16. Juni 1997 in der Justizanstalt Stein die Abgabe einer Harnprobe, weshalb mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 23. Juni 1997 eine Ordnungsstrafe über ihn verhängt wurde (vgl. insoweit das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 98/20/0208). Schon mit einer "Verfügung" namens des Anstaltsleiters auf einem Formblatt des "Strafreferats" der Justizanstalt vom 20. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer auf Grund desselben Vorfalls ("Wegen ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §122;StVG §94 Abs1 idF 1993/799;
Rechtssatz: Der vierte Satz des § 94 Abs. 1 StVG regelt den so genannten "Tischbesuch" (vgl. dazu die Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Strafvollzugsnovelle 1993, 946 BlgNR XVIII. GP 30). Der Ansicht, hier werde den Strafgefangenen kein subjektives Recht eingeräumt, und der daraus - in Verbindung mit § 120 Abs. 1 StVG, wonac... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G eine Freiheitsstrafe, deren voraussichtliches Ende (unter Berücksichtigung der Amnestie 1995) der 1. April 2005 ist. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 25. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer zur Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechniker ausnahmsweise zugelassen. Mit Erlass des Bundesministers für Justiz vom 7. November 1995 wurde festgestellt, dass kein Anlass gefunden worden sei, für de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat - nach den Angaben in der Gegenschrift - fünf Freiheitsstrafen in der Dauer von insgesamt 31 Jahren und 11 Monaten zu verbüßen. Danach wäre das voraussichtliche Strafende der 14. Jänner 2010. Bis zum 10. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer in der Justizanstalt Y angehalten, seither befindet er sich in der Justizanstalt X. Mit der am 17. Juli 2000 zur Post gegebenen Beschwerde wird die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde, den ... mehr lesen...