RS Vwgh 2006/11/28 2006/06/0144

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Veröffentlicht am 28.11.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug

Norm

B-VG Art132;
StVG §120 Abs1;
StVG §122;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/20/0293 B 14. Dezember 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bescheiderlassungspflicht und diesbezüglich eine Säumnis der belangten Behörde vorliegt, ist maßgebend, ob der Beschwerdeführer mit seiner Eingabe (oder sonst im Verwaltungsverfahren) auf deren Erledigung mittels Bescheides zielt oder damit die Einleitung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen durch die übergeordnete Behörde anstrebt.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006060144.X01

Im RIS seit

12.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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