Entscheidungen zu § 10 RATG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

36 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 36

TE OGH 2011/2/23 3Ob7/11t

Begründung: Die Klägerin begehrte von der beklagten Vermieterin Schadenersatz und erhob darüber hinaus verschiedene Feststellungsbegehren zur Nutzung des Mietobjekts, ua betreffend Hundehaltung. Der Mietvertrag enthalte kein Verbot der Tierhaltung. Der Geschäftsführer der Klägerin habe einen Hund, den er in das Büro nehme, wobei er darauf achte, dass das Tier das Betriebsareal nicht frequentiere und verschmutze. Der Beklagten sei bekannt gewesen, dass auch eine Mitarbeiterin einen H... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.2011

TE OGH 2010/8/10 1Ob134/10b

Begründung: Die Kläger begehrten die Unterlassung einer konzentrierten Zuleitung von Wasser auf ihr Grundstück. Im Rubrum der Klage führten sie den „Streitwert gemäß § 5 Z 4 lit b AHK“ mit 21.800 EUR an. Eine Bewertung des Interesses nach § 59 JN sowie jeglicher Hinweis auf die Bewertungsvorschriften dieses Gesetzes fehlten. Das Erstgericht zog den Zweifelsstreitwert des § 56 Abs 2 Satz 3 JN heran und verneinte deshalb - nach Streitanhängigkeit - seine sachliche Zuständigkeit. Es hi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.08.2010

TE OGH 2009/6/9 1Ob97/09k

Begründung: Der klagende Rechtsanwalt hat den Beklagten unter anderem in folgenden Sachen vertreten: in einem Verfahren nach § 1330 ABGB sowie in einem über Anzeige des Beklagten eingeleiteten Strafverfahren. Was das zivilgerichtliche Verfahren betrifft, so ist insbesondere ein strittiger Punkt, ob bei mehreren inkriminierten Äußerungen die (Höchst-)Bemessungsgrundlage des § 10 Z 6 lit a RATG für jede Äußerung gesondert herangezogen werden kann. Die Vorinstanzen haben den geltend ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.2009

TE OGH 2006/12/20 13R225/06w

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Entscheidung | OGH | 20.12.2006

RS OGH 2006/12/20 13R225/06w

Norm: JN §56JN §58RATG §10 Z2RATG §7 Abs2
Rechtssatz: 1. Für den Streitwert nach der JN hinsichtlich Bestandstreitigkeiten kommt in erster Linie § 58 JN in Betracht. Wird in der Klage keine bestimmten Zinshöhe behauptet, dann ist die Bewertung des Streitgegenstandes nach § 56 Abs. 2 JN vorzunehmen. 2. Wenn der Streitwert nach dem RATG zwingend vorgegeben ist, kann eine Festsetzung der Bemessungsgrundlage in anderer Höhe mangels eines Anwendung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.2006

RS OGH 2006/12/20 13R225/06w

Norm: JN §56JN §58RATG §10 Z2RATG §7 Abs2
Rechtssatz: 1. Für den Streitwert nach der JN hinsichtlich Bestandstreitigkeiten kommt in erster Linie § 58 JN in Betracht. Wird in der Klage keine bestimmten Zinshöhe behauptet, dann ist die Bewertung des Streitgegenstandes nach § 56 Abs. 2 JN vorzunehmen. 2. Wenn der Streitwert nach dem RATG zwingend vorgegeben ist, kann eine Festsetzung der Bemessungsgrundlage in anderer Höhe mangels eines Anwendung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.2006

TE OGH 2006/12/19 1Ob204/06s

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Entscheidung | OGH | 19.12.2006

TE OGH 2005/11/29 40R279/05h

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Entscheidung | OGH | 29.11.2005

RS OGH 2005/11/29 40R279/05h

Norm: EO §382fEO §393 Abs1RATG §10 Z2RATG §13 litbZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Vermieter hat seine Kosten und auch jene des erfolgreichen Rekursverfahrens vorläufig selbst zu tragen. Der siegreiche Mieter hat einen sofortigen Kostenersatzanspruch. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nicht nach § 13 lit b RATG oder § 14 RATG, sondern wegen der strikten Bindung an das Räumungsverfahren und die bloße Hilfsfunktion, deren Wert nicht höher sein kann al... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.2005

RS OGH 2005/11/29 40R279/05h

Norm: EO §382fEO §393 Abs1RATG §10 Z2RATG §13 litbZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Vermieter hat seine Kosten und auch jene des erfolgreichen Rekursverfahrens vorläufig selbst zu tragen. Der siegreiche Mieter hat einen sofortigen Kostenersatzanspruch. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nicht nach § 13 lit b RATG oder § 14 RATG, sondern wegen der strikten Bindung an das Räumungsverfahren und die bloße Hilfsfunktion, deren Wert nicht höher sein kann al... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.2005

RS OGH 2003/9/8 1R253/03b

Norm: RATG §3RATG §4RATG §10 Z1RATG §10 Z14JN §55 Abs2
Rechtssatz: Die Bewertung einer Besitzstörungsklage nach § 56 Abs 2 JN hat keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage nach dem RATG. Entscheidungstexte 1 R 253/03b Entscheidungstext LG Leoben 08.09.2003 1 R 253/03b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG006... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.2003

RS OGH 2003/9/8 1R253/03b

Norm: RATG §3RATG §4RATG §10 Z1RATG §10 Z14JN §55 Abs2
Rechtssatz: Die Bewertung einer Besitzstörungsklage nach § 56 Abs 2 JN hat keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage nach dem RATG. Entscheidungstexte 1 R 253/03b Entscheidungstext LG Leoben 08.09.2003 1 R 253/03b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG006... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.2003

RS OGH 2002/6/11 5Ob99/02y, 3Ob145/08g, 4Ob52/14x

Norm: GGG §16 Abs1 Z1 litcJN §49 Abs2 Z5RATG §10 Z2
Rechtssatz: Bei einer Bestandstreitigkeit gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN handelt es sich - im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung - auch um eine solche iSd § 10 Z 2 RATG, § 16 Abs 1 Z 1 lit c GGG. Entscheidungstexte 5 Ob 99/02y Entscheidungstext OGH 11.06.2002 5 Ob 99/02y 3 Ob 145/08g ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2002

TE OGH 2001/1/10 40R275/99h

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Entscheidung | OGH | 10.01.2001

RS OGH 2001/1/10 40R275/99h

Norm: RATG §7RATG §10 Z2
Rechtssatz: Im Bereich zwingend vorgeschriebener Bemessungsgrundlagen wie des § 10 Z 2 lit a RATG ist für eine Streitwertbemängelung und ein Vorgehen des Gerichtes nach § 7 RATG kein Raum. Entscheidungstexte 40 R 275/99h Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.01.2001 40 R 275/99h Schlagworte Rechtsanwaltstar... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.2001

RS OGH 2001/1/10 40R275/99h

Norm: RATG §7RATG §10 Z2
Rechtssatz: Im Bereich zwingend vorgeschriebener Bemessungsgrundlagen wie des § 10 Z 2 lit a RATG ist für eine Streitwertbemängelung und ein Vorgehen des Gerichtes nach § 7 RATG kein Raum. Entscheidungstexte 40 R 275/99h Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.01.2001 40 R 275/99h Schlagworte Rechtsanwaltstar... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.2001

RS OGH 1999/9/16 6Ob139/99f, 6Ob284/00h

Norm: ABGB §1330 Abs1 AIMedienG §1 Abs1 Z1RATG §10
Rechtssatz: Die Kostenbemessungsgrundlage beträgt nach der zwingenden Bestimmung des § 10 RATG 120.000 S. Eine höhere Bewertung durch den Kläger ist unzulässig (6 Ob 93/98i ua). Die höhere Bemessungsgrundlage von 240.000 S käme nur bei Äußerungen in einem Medium in Frage. Hier hat der Beklagte sich nur gegenüber einer Journalistin geäußert. Auch wenn ihm bewußt war, daß er in einem Medium zitie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1999

TE OGH 1999/8/27 7Ra269/99a

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Entscheidung | OGH | 27.08.1999

RS OGH 1999/8/27 7Ra269/99a

Norm: ASGG §2RATG §10 Z2RATG §14 lita
Rechtssatz: Auch wenn die Kündigung einer Hausbesorgerdienstwohnung in § 10 Z 2 Rechtsanwaltstarifgesetz nicht ausdrücklich hinsichtlich der Bewertung angeführt wird, ist diese unter Bedachtnahme auf die Gleichheit des Rechtsgrundes und das Schutzbedürfnis des Hausbesorgerdienstverhältnisses nach § 10 Z 2 RATG zu bewerten und sind die Verfahrenskosten nach dieser Bewertung zu bemessen. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.1999

RS OGH 1999/8/27 7Ra269/99a

Norm: ASGG §2RATG §10 Z2RATG §14 lita
Rechtssatz: Auch wenn die Kündigung einer Hausbesorgerdienstwohnung in § 10 Z 2 Rechtsanwaltstarifgesetz nicht ausdrücklich hinsichtlich der Bewertung angeführt wird, ist diese unter Bedachtnahme auf die Gleichheit des Rechtsgrundes und das Schutzbedürfnis des Hausbesorgerdienstverhältnisses nach § 10 Z 2 RATG zu bewerten und sind die Verfahrenskosten nach dieser Bewertung zu bemessen. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.1999

RS OGH 1999/5/28 36R144/99s

Norm: JN §60JN §59RATG §10 Z2 lita
Rechtssatz: Die Bewertungsvorschrift des § 60 Abs 2 JN ist nur dort anzuwenden, wo die Liegenschaft selbst streitverfangen ist. Das ist bei einem aus einem Kaufvertrag bzw. dem Eigentumsrecht abgeleiteten Räumungsbegehren nicht der Fall. Mangels eines Jahresmietzinses (kein Bestandverhältnis) ist für die Rechtsanwaltskosten auch die Bestimmung des § 10 Z 2 lit a RATG nicht maßgeblich, die Bewertung des Klägers... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1999

RS OGH 1999/5/28 36R144/99s

Norm: JN §60JN §59RATG §10 Z2 lita
Rechtssatz: Die Bewertungsvorschrift des § 60 Abs 2 JN ist nur dort anzuwenden, wo die Liegenschaft selbst streitverfangen ist. Das ist bei einem aus einem Kaufvertrag bzw. dem Eigentumsrecht abgeleiteten Räumungsbegehren nicht der Fall. Mangels eines Jahresmietzinses (kein Bestandverhältnis) ist für die Rechtsanwaltskosten auch die Bestimmung des § 10 Z 2 lit a RATG nicht maßgeblich, die Bewertung des Klägers... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1999

RS OGH 1998/11/19 10R322/98z

Norm: EO §382 b Abs1§382 b Abs2RATG §10 Z4§14
Rechtssatz: Für Einstweilige Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 382 b Abs 1 u. 2 EO) beträgt die Bemessungsgrundlage der Anwaltskosten mangels anderer Regelung S 10.000,-- (§ 14 RATG). § 10 Z 4 RATG ist nicht anzuwenden, da derartige Einstweilige Verfügungen einen Zusammenhang mit einem Eheverhältnis nicht voraussetzen. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1998

RS OGH 1998/11/19 10R322/98z

Norm: EO §382 b Abs1§382 b Abs2RATG §10 Z4§14
Rechtssatz: Für Einstweilige Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 382 b Abs 1 u. 2 EO) beträgt die Bemessungsgrundlage der Anwaltskosten mangels anderer Regelung S 10.000,-- (§ 14 RATG). § 10 Z 4 RATG ist nicht anzuwenden, da derartige Einstweilige Verfügungen einen Zusammenhang mit einem Eheverhältnis nicht voraussetzen. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1998

RS OGH 1997/12/17 6Ob295/97v, 6Ob244/98w, 1Ob97/09k

Norm: ABGB §1330 BIVRATG §10RATG §10 Z6 litaRATG §10 Z6 lita
Rechtssatz: Gemäß § 10 RATG ist die Kostenbemessungsgrundlage für alle nicht in Geld bestehenen Ansprüche mit 120.000 S beziehungsweise 240.000 S festgelegt. Nur innerhalb dieser Höchstgrenzen kann der Kläger die einzelnen Ansprüche (auf Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung) frei bewerten. Entscheidungstexte 6 Ob 295/97v E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1997

RS OGH 1997/12/17 6Ob295/97v, 6Ob244/98w, 1Ob97/09k

Norm: ABGB §1330 BIVRATG §10RATG §10 Z6 litaRATG §10 Z6 lita
Rechtssatz: Gemäß § 10 RATG ist die Kostenbemessungsgrundlage für alle nicht in Geld bestehenen Ansprüche mit 120.000 S beziehungsweise 240.000 S festgelegt. Nur innerhalb dieser Höchstgrenzen kann der Kläger die einzelnen Ansprüche (auf Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung) frei bewerten. Entscheidungstexte 6 Ob 295/97v E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1997

TE OGH 1992/8/31 8Ob608/91

Begründung: Der Kläger stellte das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, im Sinne des Punktes 1 des zwischen den Streitteilen geschlossenen Zusatzmietvertrages vom 30.November 1985 die Durchführung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen baulichen Veränderungen laut angeschlossenem Plan zu dulden. Demgegenüber bestritt der Beklagte eine solche Verpflichtung und beantragte die Abweisung des Klagebegehrens mit der
Begründung: , er habe diese Zusatzvereinbarung nur auf Grund ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1992

TE OGH 1988/2/9 4Ob501/88

Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer des Doppelwohnhauses Lauterach, Bundesstraße 76; die andere Hälfte steht im Eigentum seiner Schwester Else L***. Zwischen den Miteigentümern besteht "seit eh und je" die Abmachung, daß der Kläger die näher zur Bundesstraße gelegene Hälfte des Hauses benützt und verwaltet. Der Beklagte ist der Sohn des Klägers. Er bewohnt in diesem Haus mit seiner Frau und seinen zwei minderjährigen Kindern die Parterrewohnung bestehend aus drei Zimmern, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1988

RS OGH 1988/2/9 4Ob501/88, 8Ob608/91, 1Ob204/06s, 1Ob134/10b, 3Ob7/11t, 1Ob9/12y, 1Ob168/13g, 9Ob8/1

Norm: JN §49 Abs1JN §56 Abs2ZPO §500 IIB2ZPO §501RATG §10 Z2GGG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gibt der Kläger den "Streitwert nach Rechtsanwaltstarif" mit S 12.000,-- und den "Streitwert für GGG" mit S 6.000,-- an, hat er damit nur auf die bindenden einschlägigen Bemessungsgrundlagen für die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren nach § 10 Z 2 lit b RATG und nach § 16 Abs 1 lit c GGG hingewiesen, nicht aber im Sinne des § 56 Abs 1 und 2 JN den (i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1988

RS OGH 1988/2/9 4Ob501/88, 8Ob608/91, 1Ob204/06s, 1Ob134/10b, 3Ob7/11t, 1Ob9/12y, 1Ob168/13g, 9Ob8/1

Norm: JN §49 Abs1JN §56 Abs2ZPO §500 IIB2ZPO §501RATG §10 Z2GGG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gibt der Kläger den "Streitwert nach Rechtsanwaltstarif" mit S 12.000,-- und den "Streitwert für GGG" mit S 6.000,-- an, hat er damit nur auf die bindenden einschlägigen Bemessungsgrundlagen für die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren nach § 10 Z 2 lit b RATG und nach § 16 Abs 1 lit c GGG hingewiesen, nicht aber im Sinne des § 56 Abs 1 und 2 JN den (i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1988

Entscheidungen 1-30 von 36

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