Norm
RATG §3Rechtssatz
Die Bewertung einer Besitzstörungsklage nach § 56 Abs 2 JN hat keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage nach dem RATG.Die Bewertung einer Besitzstörungsklage nach Paragraph 56, Absatz 2, JN hat keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage nach dem RATG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00609:2003:RLE0000007Zuletzt aktualisiert am
27.10.2009