RS OGH 1995/9/11 8Ra112/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1995
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Norm

ZPO §41
KO §6 Abs1
RATG
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Im Falle einer Klageeinbringung nach Konkurseröffnung ist der gegen den Zahlungsbefehl erhobene Einspruch des Masseverwalters, der eine Mitteilung von der erfolgten Konkurseröffnung enthält, nur nach TP 1 zu honorieren (hg. 32 Ra 168/94; EvBl 1992/94)

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 15 R 99/00i. Diese ist nunmehr unter RW0000698 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000031

Im RIS seit

24.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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