Norm: KO §14KO §16KO §51KO §102KO §156 IO §110 IO § 110 heute IO § 110 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 110 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 110 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H2 IO §14 IO §16 IO §51 IO §102 IO §110 KO §14KO §16KO §51KO §102 VersVG §157 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 IO § 14 heute IO § 14 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Norm: KO §14
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Schätzung ist nur für die Ausübung des konkursrechtlichen Teilnahmeanspruchs von Bedeutung. Entscheidungstexte 2 Ob 287/08g Entscheidungstext OGH 25.03.2009 2 Ob 287/08g Veröff: SZ 2009/35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124732 ... mehr lesen...
Norm: IO §14 KO §14KO §24 IO § 14 heute IO § 14 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 14 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 14 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Norm: EO §353 IICKO §14 EO § 353 heute EO § 353 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 353 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Der vor Eröff... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs1 idF BGBl 1990/282 IESG §1 Abs2 Z2 idF BGBl 1990/282KO §14KO §15 IESG § 3 heute IESG § 3 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IESG § 3 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008 ... mehr lesen...
Norm: KO §14KO §51KO §103KO §110 Abs1 IO §110 IO § 110 heute IO § 110 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 110 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 110 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: KO §14
Rechtssatz:
Wandelt sich der Anfechtungsanspruch infolge Konkurses des Anfechtungsgegners erst nach Schluß der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz in eine Geldforderung um, ist keine Neuklage erforderlich. Das Verfahren ist als Prüfungsprozeß fortzusetzen und der Urteilsantrag entsprechend dem Schätzwert zu ändern.
Entscheidungstexte 7 Ob 624/89 Entschei... mehr lesen...
Die Klägerin Leopoldine L ist Eigentümerin des Hauses Graz, K-Gasse 50. Mieter des im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Geschäftslokals ist Ludwig S. Der Beklagte Fritz N ist ein Geschäftspartner und betreibt in dem vorgenannten Geschäftslokal ein Gemischtwarengeschäft. Ohne baubehördliche Genehmigung baute der Beklagte im Bereich des links vom Geschäftseingang gelegenen Mauerpfeilers eines Kreuzgewölbes ein Kühlaggregat ein. Am 10. 5. 1978 erließ das Baupolizeiamt des Magistrates... mehr lesen...
Norm: KO §14
Rechtssatz: Der Anmeldung zum Konkurs unterliegen auch Forderungen, die nicht in einer Geldleistung bestehen - wie etwa solche auf eine vertretbare Handlung -, aber zufolge § 14 KO in eine solche verwandelt werden können, nicht hingegen Ansprüche, die nicht in das Vermögen des Gemeinschuldners zu vollstrecken sind, wie etwa Unterlassungsansprüche. Der Anmeldung zum Konkurs unterliegen auch Forderungen, die nicht in einer G... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AKO §14KO §156 Abs1 ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Ein Wiederherstellungsbegehren hinsichtlich baulicher Veränderungen ist mit dem Schätzwert im Konkurs anzumelden. Nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches und Aufhebung des Ko... mehr lesen...
Norm: KO §1 Abs4KO §13KO §14KO §21
Rechtssatz: War der Gemeinschuldner noch bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft, dann verwandelt sich der obligatorische Anspruch des Käufers auf Verschaffung des Eigentums an der Liegenschaft durch die Konkurseröffnung in eine Geldforderung auf das Interesse als Konkursförderung dritter Klasse. Entscheidungstexte 5 Ob 18/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Der Konkurssenat des Erstgerichtes hat über das Vermögen des Alois H am, 5. Juli 1974 Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner ist Eigentümer eines - im Spruch: beschriebenen - Werksgeländes in A, auf dem sich eine Schottergrube befindet. Er hatte am 24. Oktober 1970 mit Wilhelm V, dem Rechtsvorgänger im Eigentum des nun von der beklagten GmbH betriebenen Asphaltierungsunternehmens, vereinbart, daß dieser zur Abgeltung einer Schuld des Gemeinschuldners für geleistete Arbeiten im Betrag... mehr lesen...
Norm: KO §14
Rechtssatz: Die Verwandlung aller nicht auf die Leistung von Geld gerichteten Forderungen gegen den Gemeinschuldner in Geldforderungen ist die notwendige Voraussetzung für die gleichmäßige Befriedigung der Konkursgläubiger aus seinem nicht ausreichenden Vermögen. Entscheidungstexte 5 Ob 628/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 5 Ob 628/76 Veröff: SZ 49/98 = J... mehr lesen...
Nach der Darstellung der Klage hat der Kläger - ein Hauptschullehrer - anläßlich einer im Frühjahr 1969 zwischen ihm und dem Beklagten, seinem vorgesetzten Bezirksschulinspektor, in der Hauptschule K stattgefundenen Unterredung, in deren Verlauf der Beklagte die Englischkenntnisse des Klägers anzweifelte, zur Widerlegung der Zweifel dem Beklagten eine von Prof Dr Z am 29. 3. 1969 ausgestellte schriftliche Bestätigung (eine Privaturkunde) lediglich zur Einsicht hingehalten, ohne sie ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 A1KO §14KO §44 ABGB § 1063 heute ABGB § 1063 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Durch eine spätere obligatorische Vereinbarung nach Bezahlung des Restkaufpreises kann der Eigentumsvorbehalt nicht verlängert, sondern nur der Schuldner verpflichtet werden, trotz eingetret... mehr lesen...
Norm: AO §14 HGB §369KO §14 AO § 14 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Ein vertraglich begründeter Anspruch auf Herausgabe einer Sache zur Wiederbegründung eines - erloschenen - Retentionsrechtes wird durch die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens gemäß § 14 Abs 1 AO in eine Geldforderung umgewandelt. E... mehr lesen...
Die betreibende Partei hat beantragt, ihr zur Erwirkung des Abtransportes des im Hofe des Hauses in Wien, II., P-Straße 44, auf und vor dem dort befindlichen Schuppen liegenden Schuttes die Exekution zu bewilligen, die betreibende Partei zu ermächtigen, auf Kosten der verpflichteten Partei diesen Schutt entfernen zu lassen, der verpflichteten Partei die Zahlung der hiedurch entstandenen und vorläufig mit 3000 S bemessenen Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution aufzutragen und zur Her... mehr lesen...
Norm: ABGB §1422 KO §14 ABGB § 1422 heute ABGB § 1422 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Der Anspruch auf Übertragung einer Hypothek des Gemeinschuldners (§ 1422 ABGB) gibt kein Absonderungsrecht und keinen Anspruch auf Ausfolgung des Erlöses der v... mehr lesen...
Norm: KO §14
Rechtssatz:
Behandlung von Ansprüchen auf Ersatz des durch die Nichtzurückstellung von Wertpapieren entstandenen Schadens im Konkurse.
Entscheidungstexte 1 Ob 692/26 Entscheidungstext OGH 31.08.1926 1 Ob 692/26 Veröff: SZ 8/240 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0064101 ... mehr lesen...