Norm
KO §14Rechtssatz
Das Unterbleiben der Schätzung ist nur für die Ausübung des konkursrechtlichen Teilnahmeanspruchs von Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124732Im RIS seit
24.04.2009Zuletzt aktualisiert am
04.09.2012