RS OGH 2009/3/25 2Ob287/08g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2009
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Norm

KO §14

Rechtssatz

Das Unterbleiben der Schätzung ist nur für die Ausübung des konkursrechtlichen Teilnahmeanspruchs von Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124732

Im RIS seit

24.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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