RS OGH 2024/5/7 5Ob18/79; 2Ob687/86; 8Ob25/98d; 7Ob114/07a; 10Ob14/07t; 17Ob4/24y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1979
beobachten
merken

Norm

KO §1 Abs4
KO §13
KO §14
KO §21

Rechtssatz

War der Gemeinschuldner noch bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft, dann verwandelt sich der obligatorische Anspruch des Käufers auf Verschaffung des Eigentums an der Liegenschaft durch die Konkurseröffnung in eine Geldforderung auf das Interesse als Konkursförderung dritter Klasse.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0063909

Im RIS seit

26.06.1979

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten