Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand von Dezember 2002 bis Februar 2003 eine u.a. die Körperschaft- und Kapitalertragsteuer 1999 bis 2001 betreffende Buch- und Betriebsprüfung statt. Im Bericht darüber wurde, soweit für das vorliegende Verfahren wesentlich, die Auffassung vertreten, die über das Verrechnungskonto des zu einem Viertel der Stammeinlage als Gesellschafter beteiligten Geschäftsführers entnommenen Beträge seien verdeckte Ausschüttungen an ihn gewesen. Eine vergleichsweise... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114; B-VG Art18 Abs1;EStG 1988;VwRallg; BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §95; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 19 heute EStG 1988 § 19 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 19 gültig von 01.07.2022 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs1; EStG 1988 §95; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 19 heute EStG 1988 § 19 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 19 gültig von 01.07.2022 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Im Streitzeitraum war Klaus R Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihrerseits zu 100% an der X GmbH beteiligt war. Klaus R hatte im Streitzeitraum auch die Geschäftsführung der X GmbH inne und war zudem als Kommanditist zu 82% an der X GmbH & Co KG beteiligt. Komplementärin der X GmbH & Co KG war die Y GmbH, die als Arbeitsgesellschafterin fungierte und von Klaus R als (Haupt-) Gesellschafter und Gesc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/15/0135 E 25. November 2009
Rechtssatz: Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Mitbeteiligte, eine OG mit den Gesellschaftern Renate L und Josef L, erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 5 EStG). Das Erdgeschoss des Hauses der Ehegatten Renate L und Josef L wurde für den Gewerbebetrieb der OG verwendet. Im Hinblick auf diese Nutzung für betriebliche Zwecke der OG stellte die Liegenschaft anteilig (mit dem auf das Erdgeschoss entfallenden Anteil) Sond... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Finanzamt zog die beschwerdeführende GmbH zur Haftung für Kapitalertragsteuer 1994, 1995 und 1996 heran. Gegen den Bescheid betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 1994 und 1995 brachte die Beschwerdeführerin die Berufung vom 10. September 1999 ein. Gegen den Bescheid betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 1996 brachte sie die Berufung vom 25. Mai 2000 ein. In dieser Berufung vom 25. Mai... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;58/02 Energierecht;58/03 Sicherung der Energieversorgung;
Norm: B-VG Art7 Abs1;EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §10; EStG 1988 §124b Z31; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §17; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4; EStG 1988 §9;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Bes... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Be... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer ist der Berufung eines Kreditinstitutes (dessen Beschwerde gegen denselben Bescheid zur hg. Zl. 2004/13/0176 anhängig ist) betreffend dessen Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer nur hinsichtlich der Monate Juli und August 1998 beigetreten. Insoweit sich die Beschwerde darüber hinaus gegen die angefochtene Entscheidung richtet, mit der jeweils getrennte, einzelne Monate betreffende erstinstanzliche Bescheide bestätigt wurden, war sie daher mangels... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Berufung eines Kreditinstitutes betreffend Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer beigetreten. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung - in Bestätigung der jeweils einen Kalendermonat betreffenden erstinstanzlichen Bescheide vom 8. Juli 2002 - als unbegründet abgewiesen. Strittig waren die richtige Berechnung von Kapitalertragsteuergutschriften sowie - mit Ausnahme der Monate Mai 1997, Oktober 1999 und Juli 2000 - die Kapitalertragste... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);10/07 Verwaltungsgerichtshof;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §224; B-VG Art130 Abs2; EStG 1988 §100; EStG 1988 §82; EStG 1988 §93; EStG 1988 §95 Abs2; EStG 1988 §95 Abs6; EStG 1988 §95; EStG 1988 §99; VwGG §41 Abs1;VwRallg; BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224;B-VG Art130 Abs2;EStG 1988 §100;EStG 1988 §93;EStG 1988 §95;EStG 1988 §99;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0100 E 27. August 2008
Rechtssatz: Erlässe stellen ... mehr lesen...
In einem Bericht über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung vom 14. Juli 2000 (Prüfungszeitraum 1994 bis 1998) wird der Betriebsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH mit "Holding" sowie "Wertpapierhandel" umschrieben. Alleingesellschafter und Geschäftsführer war Anton J. Unter "Sonstige Feststellungen" wird in Tz 15 des Prüfungsberichtes ausgeführt, für die Wirtschaftsjahre 1994 und 1995 seien die Jahresabschlüsse von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft erstellt worden, w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);10/07 Verwaltungsgerichtshof;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: BAO §224; B-VG Art130 Abs2; EStG 1988 §100; EStG 1988 §82; EStG 1988 §93; EStG 1988 §95 Abs2; EStG 1988 §95; EStG 1988 §99; VwGG §41 Abs1;VwRallg; BAO § 224 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §95;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0028
Rechtssatz: Für die Zurechnung einer verdeckten Ausschüttung an den Gesellschafter kommt es darauf an, ob, wann und in welcher Höhe ihm ein vermögenswerter Vorteil zugeflossen ist (vgl. z.B. Doralt/Ruppe... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224;B-VG Art130 Abs2;EStG 1988 §100;EStG 1988 §93;EStG 1988 §95;EStG 1988 §99;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen stellen für den Verwaltungsgerichtshof keine maßgebende Recht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit Gründung der N GesmbH im Jahr 1979 deren alleiniger Geschäftsführer. Mit Bescheid vom 23. Oktober 2003 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer nach § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der N GesmbH, nämlich für im einzelnen aufgeschlüsselte Beträge an Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 2000, an Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für 2000 sowie an Kapitalertragsteuer für 1998 zur Haftung heran. Der Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §9;EStG 1988 §82;EStG 1988 §95;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nach § 9 BAO nur dann zu beantworten, wenn kein eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid (nach... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (Paragraph 87, ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 15... mehr lesen...