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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §95;Rechtssatz
Bei ausdrücklichen Erklärungen der GmbH, die anfallende Kapitalertragsteuer für verdeckte Ausschüttungen vom Gesellschafter-Geschäftsführer zurückzufordern, kommt es darauf an, ob sich Umstände aufzeigen lassen, die an ihrer Ernsthaftigkeit zweifeln lassen. Das Fehlen vorbeugender Maßnahmen zur Erleichterung der Durchsetzung des Regressanspruches auch im Falle geänderter Verhältnisse bei der Gesellschaft reicht dafür allein nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2006130084.X01Im RIS seit
19.10.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015