Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §2 Abs3 Z4; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §47 Abs1; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.202... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §47 Abs1; EStG 1988 § 15 heute EStG 1988 § 15 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 15 gültig von 29.07.2022 bis 21.07.2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1; ASVG §4 Abs2; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb; EStG 1988 §47 Abs1; EStG 1988 §47 Abs2; EStG 1988 §82; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1; BAO §22; EStG 1988 §15 Abs2; EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 §47 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 22 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1; ASVG §4 Abs2 idF 1997/I/139; ASVG §4 Abs2 idF 1998/I/138; ASVG §575 Abs3; EStG 1988 §47 Abs1; EStG 1988 §47 Abs2;GSVG 1978 §2 Abs1 Z3; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2; EStG 1988 §47 Abs1; EStG 1988 §47 Abs2; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1; ASVG §4 Abs2; EStG 1988 §47 Abs1; EStG 1988 §47 Abs2;VwRallg; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der beschwerdeführenden GmbH vorgenommenen Lohnsteuerprüfung hielt der Prüfer in seinem darüber erstatteten Bericht fest, dass Herbert R vom Mai 1996 bis April 1998 bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen sei. Als Stundenlohn seien 1996 und 1997 je S 180,-- und 1998 je S 190,-- bezahlt worden. Die Zahlungen an Herbert R hätten 1996 insgesamt S 266.400,--, für 1997 S 402.840,-- und für 1998 S 105.070,-- betragen. Diese Zahlungen seien fast ausschließlich i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0251 E 16. Februar 1994 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Es ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigkei... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 21. August 2001 wurde über das Vermögen der 1993 gegründeten I. GmbH mit Sitz in Österreich der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der I. GmbH, Alfred K., war auch Geschäftsführer der 1992 gegründeten D. GmbH mit Sitz in Deutschland (mit der Alleingesellschafterin gleichen Familiennamens Anita K.). Im Jahr 1998 wurde die D. GmbH & CoKG mit Si... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2 idF 1997/I/139;ASVG §4 Abs2 idF 1998/I/138;ASVG §4 Abs2 idF 2000/I/142;ASVG §4 Abs2 idF 2001/I/099;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/08/0106 E 22. November 2006
Rechtssatz: Für jene Zeiträume, für welche die Lohnsteuerpflicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass die Erstmitbeteiligte auf Grund ihrer Tätigkeit als "Telefonistin und Teamleaderin" bei der beschwerdeführenden Partei vom 1. März 1999 bis 31. Dezember 2000 gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde fes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2 idF 1998/I/138;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Beachte Besprechung in:
ZAS 06/2006, S 259 - S 264;
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs. 2 letzter Satz ASVG in der Fassung der 55. ASVG-Novelle gilt als Dienstnehmer jedenfalls auch, wer nach § 47 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG 1988 lohn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) auf Grund des Ergebnisses einer Lohnsteuerprüfung über den Streitzeitraum Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die "pauschale Kostenvergütung für Büro in der Wohnung der Dienstnehmerin H." vorgeschrieben. In der Begründung: wurde dazu ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe für Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs1;
Rechtssatz: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, bei denen nach § 47 Abs. 1 EStG 1988 die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird, gehören nach § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. a leg. cit. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §28;EStG 1988 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:WoBl 9/2006, S 274 - 275;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob die "Mietzahlungen" der Abgabepflichtigen (der Arbeitgeberin) an die Arbeitnehmerin N durch das Dienstverhältnis oder durch ein Mietverhältnis veranlasst sind. Der im Wo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs1;
Rechtssatz: Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn eine Zuwendung wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bewirkt wird. Auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können neben dem Dienstverhältnis gesonderte Rechtsbez... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die dem zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in den Streitjahren gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0029 E 31. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die belangte Behörde ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse führte bei der beschwerdeführenden Partei, einem Verkehrsverbund, der die bei ihm tätigen Fahrscheinkontrollore als freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG zur Teilversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 7 Z. 3 lit a ASVG angemeldet hatte, im Jahr 2001 eine Beitragsprüfung durch, in deren Folge sie u.a. den Erstmitbeteiligten niederschriftlich einvernommen hat. Dieser gab an, Angestellter der Wiener Linien zu sein und sich auf Gr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2 idF 1997/I/139;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0067 E 24. Jänner 2006
Besprechung in:
ZAS 06/2006, S 259 - S 264; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0107 E 5. Juni 2002 RS 7
[Gleichgültig ob ein solcher bindender Bescheid vorliegt oder... mehr lesen...
1. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse führte bei der beschwerdeführenden Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) eine Beitragsprüfung durch. Dabei wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin mit verschiedenen Gastronomiebetrieben in Vertragsbeziehungen stand, auf Grund derer sie die Zustellung von Speisen und Getränken an Kunden dieser Betriebe durchführte. Zur Vornahme dieser Zustelldienste bediente sie sich Personen, die sie der mitbeteiligten Gebietskrankenka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2 idF 1997/I/139;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Beachte Besprechung in:
ZAS 06/2006, S 259 - S 264; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0107 E 5. Juni 2002 RS 7 Stammrechtssatz Eine wesentliche Bedeutung der Verweisung des § 4 Abs. 2 ASVG auf die ersten beiden Sätze... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die dem zu 99 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer im Zeitraum der Jahre 1997 bis 2001 gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;
Rechtssatz: Die zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ergangene Verordnung BGBl. Nr. 642/1992 regelte in § 4 nur die Privatnutzung des "arbeitgebereigenen" K... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, im Zuge einer den Zeitraum 1. März 1993 bis 31. Dezember 1997 umfassenden Lohnsteuerprüfung habe der Prüfer u.a. festgestellt, dass für die Geschäftsführerbezüge des mit 30 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Alois Sch. sen. und des mit 70 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Alois Sch. jun. der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag nicht entsprechend der ab 199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat bei den nach § 41 Abs. 3 FLAG in die Bemessungsgrundlage für den Di... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH führt einen Hotel- und Gastronomiebetrieb. Ihre alleinige Gesellschafterin betätigt sich u. a. in der Veranstaltung von Seminaren. Auch den Teilnehmern dieser Veranstaltungen bietet die Beschwerdeführerin Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten an. Anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde u.a. festgestellt, dass von der Beschwerdeführerin für den Wochenendseminarbetrieb der Gesellschafterin der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0251 E 16. Februar 1994 RS 2
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Es ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein aus Bulgarien stammender Student, war in den Streitjahren 1995 und 1996 für die D GmbH tätig. Er hat die ihm daraus zugeflossenen Einkünfte nicht versteuert und die in "Kassa-Ausgangs-Belegen" ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge nicht an das Finanzamt abgeführt. Auf Grund abgabenbehördlicher Erhebungen wurden die Einnahmen des Beschwerdeführers für das Jahr 1995 mit 113.776,21 S (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) und für das Jahr 1996 mit 7.925,60 S (zuzüglich 20 % ... mehr lesen...