RS Vwgh 2005/10/19 2002/08/0242

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2 idF 1997/I/139;
EStG 1988 §47 Abs1;
EStG 1988 §47 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ZAS 06/2006, S 259 - S 264;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/08/0107 E 5. Juni 2002 RS 7

Stammrechtssatz

Eine wesentliche Bedeutung der Verweisung des § 4 Abs. 2 ASVG auf die ersten beiden Sätze des § 47 Abs. 2 EStG liegt jedenfalls darin, dass für jene Zeiträume, für welche die Lohnsteuerpflicht der betreffenden Person nach § 47 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 EStG 1988 mit Bescheid der Finanzbehörde festgestellt ist, damit auch die Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG bindend feststeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080242.X01

Im RIS seit

25.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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