Die Beschwerdeführerin ist Friseurmeisterin und wies in der Einkommensteuererklärung für 1987 bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb aus dem im Juli 1984 eröffneten und von ihr betriebenen Frisiersalon einen durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelten Gewinn von S 222.496,-- und aus dem ab 1. Mai 1982 verpachteten Frisiersalon einen durch Einnahmen- und Ausgabenrechnung gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelten Gewinn von S 140.509,--, somit Einkünfte von insgesa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob für einen bestimmten Betrieb und Zeitraum Bücher geführt wurden, ist nicht entscheidend, daß "die Verpachtung in der ordnungsmäßigen Buchführung des aktiven Gewerbebetriebs kontomäßig" erfaßt gewesen sei bzw eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 kein von einer Gewinnermitt... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Streitjahre nahm der Prüfer aus dem Titel "durchlaufende Posten" Gewinnzurechnungen vor; die mit S 20.000,-- pro Jahr geschätzten, auf uneinbringliche Honorare entfallenden Posten wurden aber bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 und 1988 als Betriebsausgaben anerkannt. Gegen die dieser Rechtsansicht folgenden Bescheide des Finanzamtes erhob der Beschwerdeführer Berufung mit im wesentlichen folgender Begründung: ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gemäß § 43 Abs 2 VwGG auf das E 1991/10/22, 91/14/0034) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993150106.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelte den Gewinn für seinen seit 1985 bestehenden Betrieb (EDV-Beratung) zunächst gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Am 1. Jänner 1988 ging der Beschwerdeführer zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 bzw. 1988 über. Per 30. November 1989 gab er seinen Betrieb auf, womit zwingend wieder ein Wechsel zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 verbunden war. Strittig ist, ob der dabei entstandene Übergangsgewinn dem begünstigten Steuersatz im Sinn des § 37... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ein Mißbrauch iSd § 22 BAO kann nicht schon dadurch begründet werden, daß ein Abgabepflichtiger am Tage der Abgabe der Steuererklärung für das vorhergehende Kalenderjahr gewußt hat, daß er den Betrieb ca 10 Tage nach der Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Hat ein Abgabepflichtiger tatsächlich ab dem 1.1. der jeweiligen Besteuerungsperiode keine Bücher geführt, so können auch aus dem fast zwei Jahre danach liegenden Zeitpunkt, wann der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde diesen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 1990 ua neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit S 22.400,-- aus einer Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär. Im Zusammenhang damit machte er Werbungskosten in Höhe von S 19.550,-- unter dem Titel "Durchgangszahlung an den Mildtätigen Unterstützungsfonds für notleidende Versicherungsangestellte" geltend. Das Finanzamt anerkannte diesen Betrag mit der Begründung: nicht als Werbungskosten, es handle sich um freiwillige Zuwendungen und somit um nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z7;EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend Einkünfte aus der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen als Gewerkschaftsfunktionär, auf welche er unwiderruflich zugunsten eines von ihm gegründeten Fonds verzichtet hat. Diese sind jedoch nicht als durchlaufende Posten zu qualifizieren,... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Ermittlung des Gewinnes für den Betrieb berücksichtigt alle durch diesen Betrieb veranlaßten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und daher auch den Veräußerungserlös. Der Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG 1988 ist sohin ein Teil des Betriebsgewinn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Art (Reihenfolge) der Verrechnung eines mit dem Betrag des Gewinnes aus einem bestimmten Betrieb (hier: Steinmetzbetrieb und Bestattungsbetrieb) übereinstimmenden Veräußeru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §18;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Reihenfolge der Saldierung der einzelnen, zum Einkommen führenden Komponenten (im wesentlichen Betriebseinnahmen, Einnahmen, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) hat weit über d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen erzielten im Jahre 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung von Teilen eines von ihnen im Jahre 1990 erworbenen Gebäudes. Mit einer zwischen den Beschwerdeführerinnen, vertreten durch NL, und einer die Räumlichkeiten in der Folge ab 1. Mai 1991 zum Betrieb einer Bankfiliale mietenden GmbH (in der Folge mit Mieterin bezeichnet) abgeschlossenen Vereinbarung vom 25. Februar 1991 verpflichtete sich die Mieterin Zug um Zug bei Übergabe ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Ausführungen, weshalb ein Betrag, den ein neuer Mieter (Bank) als Ablöse für die Aufgabe der Mietrechte von Vormietern für die Einräumung des Weitergaberechtes und Untermietrechtes und als Vermittlungsprovision dem Hauseigentümer (Abgabepflichtigen) gezahlt hat, nicht als durchlaufe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Gastwirtin, wobei sie für die Streitjahre ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelte. Aus einem am 11. April 1983 abgeschlossenen "Lieferungsübereinkommen" mit einer Brauerei, das auch auf die Rechtsnachfolger der Vertragschließenden übergehen sollte, erhielt die Beschwerdeführerin von dieser Brauerei (zur Ausgestaltung ihres Betriebes) einen "einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrag" in der Höhe von S 65.000,-- zuzüglich 18 % MWSt in Höhe von S 11.700,-- ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis E 29.9.1987, 87/14/0086) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990140172.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die wegen des persönlichen Zusammenhangs zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen Beschwerden wie folgt erwogen: 1. Zum Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1974 bis 1984 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer samt Bundesgewerbesteuer mit Zuschlägen 1974 bis 1980 (angefochten mit der zu hg. 91/13/0222 protokollierten Beschwerde): 1.1. Zur Gemeinnützigkeit: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: "Geldkonten" sind nicht in dem unter dem Aspekt des § 4 Abs 3 EStG 1972 idF vor dem AbgÄG 1984 anzustellenden Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen, weil Schwankungen der Geldbestände bereits durch die Einnahmen-Ausgaben-Re... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §126;BAO §131;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Angesichts der Vielzahl von durchgeführten Veranstaltungen und des damit zwangsläufig verbundenen Anfalles... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Auch einen Abgabepflichtigen, der seinen Gewinn mit dem Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, trifft die Obliegenheit zur Führ... mehr lesen...
Mit einer als "Tausch- und Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. April 1992 erwarb die Stadtgemeinde Z von der Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 190, KG Z, gegen die Hingabe des Grundstückes 7/1 LN aus der EZ 3 KG Z. Die Beschwerdeführerin leistete eine Tauschaufgabe (in der Urkunde als "Wertausgleich" bezeichnet) in der Höhe von S 4,000.000,--. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich ein Schreiben des Finanzamtes Z (Bewertungsstelle) vom 29. Jul... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Entgeltlichkeit verlangt nicht Gleichwertigkeit der Leistungen (Hinweis OGH 12.12.1985, 7 Ob 671/85, SZ 58/209). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X04 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X03 Im RIS seit 14.01.2002 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwertes jeder Grundla... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim Grundstückstausch ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom gemeinen Wert der getauschten Grundstücke zuzüglich einer Tauschaufgabe zu berechnen (Hinweis E VS 16.12.1965, 501/64, VwSlg 3379 F/1965; E 26.3.1991, 15/3502/78; E 28.1.1993, 92/16/0120, 0121, 0122). Eu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei einem Grundstückstausch iSd § 4 Abs 3 GrEStG 1987 liegen zwei, der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Es ist zwar nicht zweifelhaft, daß mehrere Besteuerungsfälle formularmäßig in einem Steuerbescheid (Sammelsteuerbescheid) zusammengefaßt werden können. Im Hinblick auf die Besti... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 22. November 1989 beantragte der beschwerdeführende Rechtsanwalt die Nachsicht des gesamten zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Abgabenrückstandes in Höhe von rund S 690.000,--. Er begründete dieses Ansuchen damit, daß die Klienten eines "heutigen Strafverteidigers" unabhängig davon, ob das Urteil mit Freispruch oder Verurteilung ende, weitgehend als "U-Boote" lebten und somit im vermehrten Maße Honorare nicht einbringlich seien. Der Beschwerdeführer dokumentierte in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0156 E 8. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein Einnahmen-Ausgabenrechner hat die Möglichkeit, durch Steuerung des Zeitpunktes der Vereinnahmung und der Verausgabung den in einem Kalenderjahr zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In den Jahren 1980 bis 1987 erklärte er sechsmal, die Gewinnermittlungsart gewechselt zu haben, und zwar zum 1. Jänner 1980, 1981, 1982, 1983, 1986 und 1987. Der Wechsel der Gewinnermittlungsart von jener nach § 4 Abs 3 EStG 1972 auf jene nach § 4 Abs 1 EStG 1972 sowie umgekehrt erfolgte jeweils freiwillig. Anläßlich einer für die Jahre 1981 bis 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua fe... mehr lesen...