Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;EStG 1988 §12 Abs8;EStG 1988 §17;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Werden beim Verkauf eines Teilbetriebes oder beim Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens stille Reserven aufgedeckt, so ist der daraus resultierende außerordentliche Ertrag nicht von der Gewinnermittlung nach der Verordnung BGB... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Kaffeehaus; seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Für die Jahre 1988 bis 1991 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, dass der Beschwerdeführer von der St-GmbH im Zusammenhang mit einem Automatenaufstellungsvertrag S 100.000,-- (1988) und S 540.000,-- (1990: S 300.000,-- plus S 150.000,-- plus 20 % Umsatzsteuer) erhalten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei der vereinfachten Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs 3 EStG 1988 erfolgt keine periodengerechte Erfassung der einzelnen Betriebsvorfälle, sondern eine solche, bei der grundsätzlich der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses der Betriebseinnahmen und der tatsächlichen Leistung der Betriebsausgaben (darunter fällt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §9 Abs3;
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages (§ 10 EStG 1988) setzt bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG 1988 voraus, dass die Wirtschaftsgüter, für die er in Anspruch genommen wird, in einem besonderen Verzeichnis ausgewiesen werden. Dieses Verzeichnis ist mit der Steuererklärung vorz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z10;
Rechtssatz: § 6 Z 10 EStG 1988 macht deutlich, dass die Steuerfreiheit der Zuwendungen und die entsprechende Kürzung von Investitionskosten nur bei bestimmten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, nicht jedoch generell vorgesehen ist. Baukostenzuschüsse, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, stell... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass ein Entgelt für eine mehrjährige Leistung bezahlt wird, macht dieses Entgelt nicht zum Darlehen. Dies auch dann nicht, wenn für den Fall, dass die mehrjährige Leistung nicht erbracht wird, eine Verpflichtung zur (teilweisen) Rückzahlung besteht. Ein D... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Bar und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Jahr 1995 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Streitjahre durchgeführt. Am 9. Jänner 1996 fand darüber die Schlussbesprechung statt. Der Prüfer führte dabei aus, auf einem Bankkonto der Beschwerdeführerin seien zahlreiche Scheckeinlösungen festgestellt worden, die in den Tageslosungen nicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr ein Sportgeschäft sowie zwei Fremdenheime als einheitlichen Gewerbebetrieb, wobei er den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag zum 30. September ermittelte. Zum 1. Oktober des Streitjahres übertrug der Beschwerdeführer ein Fremdenheim unentgeltlich seinem Sohn (idF: Sohn). Der Sohn führte das Fremdenheim fort, ermittelte jedoch den Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Auf Grund der Ergebn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998140175.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z4;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die abschließende Regelung über die Bewertung von Wirtschaftsgütern bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilbetriebes in § 6 Z 9 EStG 1972 bleibt für die Anwendung des § 6 Z 4 legcit auch dann kein Raum, wenn bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilbetriebes der Überne... mehr lesen...
Aus den Beschwerdeschriften und den ihnen beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer haben sich (zusammen mit anderen) als Miteigentümer der Liegenschaft EZ 57 KG 75454 Villach mit Wohnungseigentumsvertrag vom 21. September 1996 Wohnungseigentum dergestalt eingeräumt, dass u.a. die Erstbeschwerdeführerin einen Mindestanteil von 1320/8545 Anteilen verbunden mit der Wohneinheit 3 (Nutzfläche 142,33 m2) und der Zwei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1041;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;WEG 1975 §12 Abs1;WEG 1975 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0112
Rechtssatz: Hinsichtlich der von Fellner (Gebühren- und Verkehrsteuern, Band II, 03ter T... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Vertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, begann daneben im Jahr 1987 mit einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit, die im Zusammenbau und in der Reparatur von Modellautos bestand und bei der das Betriebsergebnis gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde. Den aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen von S 13.030,-- (1987), S 11.280,-- (1988) und S 8.220,-- (1989) standen Ausgaben von S 17.526,-- (1987), S 171.070,-- (1988) und S 268.359,--... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG stellen - anders als bei einem Betriebsvermögensvergleich - der Rohstoffeinkauf und Wareneinkauf nach Maßgabe der Bezahlung Betriebsausgaben dar, denen erst allmählich entsprechende Betriebseinnahm... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt seit dem Jahr 1991 einen Textilwareneinzelhandel. Den Gewinn ermittelte sie für die Jahre 1991 und 1992 nach § 4 Abs 3 EStG 1988. Zum 1. Jänner 1993 ermittelte die Beschwerdeführerin mit der Behauptung, sie habe die Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG 1988 auf § 4 Abs 1 leg cit gewechselt, einen Übergangsgewinn von rund 790.000 S. Für den Übergangsgewinn beantragte sie die Anwendung des begünstigten Steuersatzes nach § 37 Abs 1 EStG 1988. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1 impl;EStG 1972 §4 Abs3 impl;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/07/21 95/14/0054 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die nachträgliche Erfassung der Bestände, Forderungen und Außenstände zum Bilanzstichtag erfüllt nicht die Voraussetzung für eine laufende Buchführung nach § 4 Abs 1 EStG 197... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §124;BAO §189 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;HGB §4;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist auf die tatsächlichen Umstände im Einzelfall auf Grund einer Gesamtbetrachtung abz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelte für seinen Rauchfangkehrerbetrieb den Gewinn der Jahre 1994 und 1995 nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Er nahm die in § 4 Abs. 3 dritter Satz EStG eingeräumte Möglichkeit, die geschuldete Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer als durchlaufende Posten zu behandeln, in Anspruch (sogenannte Nettomethode). Für das Jahr 1994 hatte der Beschwerdeführer gemäß § 21 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1972 eine Umsatzsteuersondervorauszahlung in Höhe von 14.314 S ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;UStG 1994 §12;UStG 1994 §21;
Rechtssatz: Die durch § 4 Abs 3 dritter Satz EStG 1988 geregelte "Nettomethode" betrifft auch den Vorsteuerbereich; in diesem Bereich erfolgt regelmäßig eine Zahlung aus dem Betriebsvermögen vor dem entsprechenden Lukrieren der Vorsteuergutschrift. Da der Abgabepflichtige in den Streitjahren d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;UStG 1994 §21;
Rechtssatz: Die Sondervorauszahlung betrifft nicht eine Vorauszahlung für einen noch nicht abgeschlossenen Zeitraum. Sie führt daher im Effekt zur Vorverlegung eines Vorauszahlungs-Fälligkeitstermins um einen Monat (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 21 Tz 7n und 31). Im Hinblick auf diesen Charakter der Umsatzste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Zweck des § 4 Abs 3 dritter Satz EStG 1988 ist darin gelegen, eine Vereinfachung der Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in allen jenen Fällen herbeizuführen, in denen sich die Umsatzsteuer auf den Totalgewinn einer Betätigung nicht auswirkt. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach ihrem am 28. Februar 1987 verstorbenen Vater. Dieser war niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung betreffend das Jahr 1987 vertrat der Prüfer die Auffassung, aufgrund des Todes des Abgabepflichtigen sei eine Betriebsaufgabe erfolgt. Der zu ermittelnde Übergangs- und Aufgabegewinn sei den Beschwerdeführern als Erben zuzurechnen. Dieser Auffassung folgte die belangte Behörde in ihrem im Instanz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Bildung einer Rückstellung für Abschlusskosten in der aufgrund der - durch den Tod des Betriebsinhabers erfolgten - Betriebsaufgabe notwendigen Übergangsbilanz ist kein "Vorziehen der Rückstellungsbildung in den Zeitraum der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG 1972", sondern stellt - im Hinblick auf das diesbez... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Anläßlich seiner Emeritierung übertrug er mit Vereinbarung vom 31. März 1988 die Hauptmietrechte an der Kanzlei sowie die gesamte Kanzleieinrichtung an seine Tochter, die ebenfalls Rechtsanwalt ist. Weiters wurden die Ansprüche aus einer "Reihe laufender Akte" übertragen und der Tochter das Recht eingeräumt, die betreffenden Forderungen "einzuziehen". Die Forderungen wurden einvernehmlich mit S 5,660.000,-- bewertet; da dem Beschwerdeführer aber ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, erklärte für das Jahr 1992 gesondert gemäß § 187 BAO festzustellende Einkünfte aus selbständiger Arbeit von S 77.792,-- und legte der Erklärung eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei. Laut einer Beilage zu dieser Erklärung errechnete sich dieser Betrag aus einem "Gewinn Rechtsanwaltskanzlei" von S 839.046,-- abzüglich "nachträglicher Betriebsausgaben (Forderungsabwertung Dr. D aus Bilanz zum 31.12.1987)" in Höhe von S 761.254,--. In der vorgelegte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die bloße Wertminderung einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelt, darf von der AbgBeh nicht berücksichtigt werden. Nach stRsp des VwGH kommt nämlich eine Teilwertabschreibung gem § 6 EStG 1972 im Rah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Auch in Fällen, in denen statt eines Veräußerungsgewinnes ein Veräußerungsverlust entsteht, liegt eine Betriebsveräußerung vor. Dies führt nach stRsp zu Übergangszuschlägen und Übergangsabschlägen, wenn der Gewinn vor der Veräußerung gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 durch Gegenüberstellung der Betriebseinnah... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurden gegenüber der Beschwerdeführerin für die Jahre 1987 bis 1989 Umsatzsteuer festgesetzt und die Einkünfte festgestellt. In der Begründung: des Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin beziehe als Fachärztin Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Gewinn werde nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. Sie sei in HA wohnhaft, ihre Ordination befinde sich in HO. Die Ordinationsräume lägen im Erdgeschoß ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/22 93/13/0267 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 kann nur notwendiges Betriebsvermögen Berücksichtigung finden. Maßgebend für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen sind die Zwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezieht, behauptet, die Gewinnermittlungsart von jener nach § 4 Abs 3 EStG 1972 auf jene nach § 4 Abs 1 EStG 1972 zum 1. Jänner 1986 gewechselt zu haben. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Ausführungen im aufhebenden hg Erkenntnis vom 10. Mai 1994, 90/14/0173, verwiesen. Offen blieb, ob der Beschwerdeführer einen Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 1. Jänner 1986 tatsächlich vorgenommen hat. Im... mehr lesen...