RS Vwgh 1995/3/21 95/14/0011

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §24;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs4;
EStG 1988 §5;

Rechtssatz

Die Ermittlung des Gewinnes für den Betrieb berücksichtigt alle durch diesen Betrieb veranlaßten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und daher auch den Veräußerungserlös. Der Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG 1988 ist sohin ein Teil des Betriebsgewinnes. Er kann keinesfalls größer sein als der Betriebsgewinn. Die Berechnung eines über den Betriebsgewinn hinausgehenden Veräußerungsgewinnes (aus diesem Betrieb) findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140011.X05

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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