Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer einen Automatenhandel, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte, sowie ab 1. April 1981 die Vermietung von Hotelzimmern an Prostituierte. Daneben war er in den Streitjahren an einer GesBR (Hotel) beteiligt sowie alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer Automaten-GmbH (vgl das hg Erkenntnis vom 16. Dezember 1986, 86/14/0077). Im für die Jahre 1979 bis 1981 gemäß § 151 Abs 3 BAO erstatteten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde braucht keine absolute Gewißheit zu schaffen, daß die von ihr getroffene Entscheidung tatsächlich dem Betriebsergebnis des Automatenhandels entspricht. Es genügt, wenn sie nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung annehmen darf, die von ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §127 Abs1;BewG 1955 §68 Abs5;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige unbestrittenermaßen keine Wareneingangsbücher geführt, sind diese nicht "geeignet, eine Nachvollziehung der Umsätze durchzuführen". Mit der bloßen Behauptung, die Kritik des Prüfers an den geführten Spesenverteil... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin. Sie ermittelte den Gewinn aus ihrer selbständigen Arbeit im Streitjahr nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1988 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin, welche sowohl den Fremdgeldverkehr als auch den Geldverkehr der eigenen Kanzlei auf ihren betrieblichen Bankkonten abzuwickeln pflegt, einen am 28. Oktober 1988 von einem Treuhandkont... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Gelder, welche ein Rechtsanwalt für seine Klienten übernimmt, sind auch dann als durchlaufende Posten anzusehen, wenn der Rechtsanwalt eine von den eigenen Mitteln gesonderte Verwahrung des durchlaufenden Betrages nicht vornimmt, soferne nur die Tatsache der Vereinnahmung im Namen und für Rechnung des Klienten als... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1438;ABGB §1440;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;RAO 1868 §19 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF, welchen Erklärungswert die von Klienten einem Rechtsanwalt erteilte "Ermächtigung" zur Verwendung ihnen zustehender Beträge als Honorar im Hinblick auf die Behandlung der Treuhandgel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für Bauwesen; er ermittelte den Gewinn der Streitjahre nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich die Frage der periodengerechten Erfassung der Überweisung eines Betrages von S 1,900.000,--, von dem nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides außer Streit steht, daß er am 22. Dezember 1986 an einen Geschäftspartner irrtümlich überwiesen und von diesem am 22. Dezember 1987 wieder rücküberwiesen wurde. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1431;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Einer Berücksichtigung des mit der irrtümlich geleisteten Zahlung entstandenen Rückforderungsanspruches steht die Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 nicht entgegen. Wohl ist für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972, von Ausnahmen abgese... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1419;ABGB §1431;ABGB §1447;ABGB §871;ABGB §918;ABGB §920;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Anders als im Fall einer nachträglichen Rückabwicklung oder Korrektur vertraglicher Leistungsbeziehungen aus den zivilrechtlich eingeräumten Gründen von Vertragsanfechtung oder Leistungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb von 1978 bis 1988 ein Gasthaus in einer Stadtgemeinde und erklärte aus dieser Tätigkeit jeweils nur Verluste aus Gewerbebetrieb (nach aufsteigenden Jahreszahlen geordnet ab 1978: S 154.807,--, S 8.554,--, S 32.956,--, S 97.938,--, S 130.971,--, S 152.866,--, S 234.466,--, S 176.837,--, S 246.060,--, S 221.126,--, S 261.444,--). Er wurde zu den oben angeführten Abgaben erklärungsgemäß veranlagt. Aus Anlaß von abgabenbehördlichen Prüfungen wurden von den Prü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §2 Abs2;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;LiebhabereiV §3 Abs1;UStG 1972;
Rechtssatz: Bei der Prüfung des Ertragsstrebens zur Klärung der Einkunftsquelleneigenschaft (Liebhaberei, Prognose) darf die Umsatzsteuerlast nicht auf der Einnahmenseite in Ans... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein freiberuflicher Sozialwissenschaftler, der seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 ermittelt, führte in einer der Einkommensteuererklärung für 1988 beigelegten Einnahmen-Ausgabenrechnung unter anderem Einnahmen in Höhe von S 352.900,-- an, welche er als steuerfrei gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bezeichnete. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer unter Hinweis darauf, daß auf Grund der Höhe der Ausgaben (rund S 64.000,--) davon ausgeg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §3 Z5 litb;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Besteht eine unmittelbare Beziehung von Leistung und Gegenleistung im Sinne einer im Vordergrund stehenden Entlohnung, weil in den Aufträgen ausdrücklich Honorare für entstehende Mühe und Arbeit inklusive der hiebei entstehenden Kosten vereinbart worden sind, wobei die Kost... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Zweiradhandel. Ihren Gewinn ermittelte sie gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Anläßlich einer für die Jahre 1981 bis 1983 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer Mängel der Aufzeichnungen sowie einen Fehlbestand bei Motorrädern fest. Im Wege der Schätzung nach § 184 BAO nahm er daher ausgehend vom Einstandspreis der Motorräder eine auf die Streitjahre gleich verteilte Erlöshinzurechn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 sind Aufzeichnungen im Sinn des § 126 BAO zu führen. Diese müssen auch den Formvorschriften des § 131 Abs 1 Z 2 und § 131 Abs 1 Z 6 BAO entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen führt zum Weg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Textilhandelsunternehmen. Sie ermittelte den Gewinn vor dem 1. Jänner 1988 gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972, nach dem 31. Dezember 1987 gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 bzw. 1988. Im Rahmen ihres Betriebes schloß sie mit Textilienkäufern Vorauszahlungskaufverträge ab, denen zufolge die Käufer monatliche Zahlungen zu leisten haben, während die Ware nach Eingang der Gesamtsumme ausgeliefert wird. Die zeitliche Zuordnung der hieraus resultierenden Einnahmen na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1984;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531;
Rechtssatz: Seit dem AbgÄG 1984 ist die Einnahmen-Ausgabenrechnung auch dann zulässig, wenn das Betriebsvermögen wesentlichen Abweichungen unterliegt (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, 1074; Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 4 Tex... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §19;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung kommt es grundsätzlich auf den Zufluß bzw Abfluß an (§ 19 EStG 1972 bzw 1988). Daher führen auch Vorauszahlungen der Kunden vor Lieferung der Ware zu gewinnerhöhenden Betriebseinnahmen (Hinweis Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 4 Textziffer... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Installationsunternehmen. Bei einer hinsichtlich der Jahre 1974 bis 1983 vorgenommenen Betriebsprüfung wurde insbesondere festgestellt, daß ein Teil der gegenüber der Gemeinde Wien getätigten Umsätze während des gesamten Prüfungszeitraumes steuerlich nicht erfaßt worden war. Die Umsätze der Jahre 1975 bis 1983 wurden vom Prüfer auf der Grundlage von sogenannten "Personenkontoauszügen" der zuständigen Magistratsabteilung 6 ermittelt. Der Umsatz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war nach eigenem Vorbringen in der Zeit von Juli 1970 bis 31. Dezember 1978 Geschäftsführer einer inländischen GmbH (im folgenden M-GmbH genannt), deren Unternehmensgegenstand der Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln war. Der Großteil der Produkte wurde von einer in der BRD ansässigen GmbH & Co. KG (im folgenden KG genannt) bezogen, die die Muttergesellschaft der M-GmbH war. Für die Jahre 1975 bis 1981 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung s... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;HGB §161;HVertrG §1 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 610;
Rechtssatz: Hat ein Abgabepflichtiger gegenüber einer KG, für die er als selbständiger Handelsmakler Leistungen erbringt, den Wunsch geäußert, im Hinblick auf die hohe steuerliche Belastung von einer weiteren Auszahlung seiner P... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0119
Rechtssatz: Bei Schätzung von mit Mehreinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind diese A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist praktische Ärztin in Wien. Sie ermittelte ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Nach den ihr schriftlich zur Kenntnis gebrachten Feststellungen eines Betriebsprüfers überwies die Beschwerdeführerin am 31. Dezember 1984 einen Betrag von S 300.000,-- an die Wiener Ärztekammer, ohne einen Zahlungsgrund anzugeben. Nach einer fernmündlichen Rückfrage eines Organs der Ärztekammer sei vom steuerlichen Vertreter der Beschwerdeführerin mitgeteilt worden, es handle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt in Wien. Er ermittelte seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Nach den ihm schriftlich zur Kenntnis gebrachten Feststellungen eines Betriebsprüfers überwies der Beschwerdeführer am 28. Dezember 1983 einen Betrag von S 300.000,-- an die Wiener Ärztekammer, ohne einen Zahlungsgrund anzugeben. Nach einer fernmündlichen Rückfrage eines Organs der Ärztekammer sei vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers mitgeteilt worden, es handle sich um eine ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung iSd § 4 Abs 3 EStG 1972 sind grundsätzlich auch Anzahlungen und Vorauszahlungen, die im jeweiligen Kalenderjahr geleistet werden, als Betriebsausgaben abzusetzen. Dabei muß aber im Zeitpunkt der Leistung ernstlich damit gerechnet werden, daß der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist (Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0257). Im RIS seit 22.01.1992 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 91/13/0114 1 Stammrechtssatz Bei der Gewinnermittlung iSd § 4 Abs 3 EStG 1972 sind grundsätzlich auch Anzahlungen und Vorauszahlungen, die im jeweiligen Kalenderjahr geleistet werden, als Betriebsausgaben abzusetzen. Dabei muß aber im Zeitpunkt der Leistung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist in der Steiermark als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde tätig. Seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Rund ein Fünftel seines Umsatzes entfällt auf Kieferorthopädie. Der Beschwerdeführer betreibt aus diesem Grund kontinuierlich kieferorthopädische Fortbildung an der Universität Innsbruck mit Zustimmung des Vorstandes der betreffenden Universitätsklinik. Nach unwiderlegter Darstellung des Beschwerdeführers gibt es im Bundesgebiet für... mehr lesen...
Mit dem nach einer abgabenbehördlichen Prüfung im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde Aufwendungen für die Anschaffung von Zahngold durch die beschwerdeführende Zahnärztin nur insoweit als Betriebsausgaben, als sie auf die Beschaffung eines Fünfjahresvorrates entfielen, und ließ auch den Vorsteuerabzug nur in diesem Umfang zu. Weitgehend dem Urteil des BFH vom 12. Juli 1990, IV R 137-138/89, folgend führte sie im wesentlichen aus: Bei der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zu Betriebsausgaben durch Aufwendungen für eine ausschließlich zur regelmäßigen, langjährigen Berufsfortbildung eines Zahnarztes (Einnahmenrechner - Ausgabenrechner) auf dem Gebiet der Kieferorthopädie an der Universitätsklinik an deren Ort angeschaffte und benützte Eigentumsgarconniere. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §30;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, über Zeitpunkt und Umfang der Vorratsbeschaffung zu bestimmen. Angehörige von freien Berufen können Betriebsvermögen allerdings nur entsprechend den Erfordernissen ihres Berufes bilden. Die Eingehung von Geschäften zur dauernden oder spek... mehr lesen...