RS Vwgh 1992/6/2 88/14/0080

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Veröffentlicht am 02.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §126;
BAO §131 Abs1;
BAO §184 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 sind Aufzeichnungen im Sinn des § 126 BAO zu führen. Diese müssen auch den Formvorschriften des § 131 Abs 1 Z 2 und § 131 Abs 1 Z 6 BAO entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen führt zum Wegfall der Rechtsvermutung nach § 163 BAO, ein Umstand, der die Behörde zur Schätzung berechtigt (Hinweis E 13.6.1989, 86/14/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140080.X01

Im RIS seit

02.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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