RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0227

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/01 Rechtsanwälte
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1438;
ABGB §1440;
EStG 1972 §19 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
RAO 1868 §19 Abs3;

Rechtssatz

AusfzF, welchen Erklärungswert die von Klienten einem Rechtsanwalt erteilte "Ermächtigung" zur Verwendung ihnen zustehender Beträge als Honorar im Hinblick auf die Behandlung der Treuhandgelder als durchlaufende Posten oder als Betriebseinnahmen des Rechtsanwaltes (iZm der Bestreitung von Honorarforderungen) hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130227.X02

Im RIS seit

05.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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