RS Vwgh 1992/3/31 92/14/0025

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

AbgÄG 1984;
EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531;

Rechtssatz

Seit dem AbgÄG 1984 ist die Einnahmen-Ausgabenrechnung auch dann zulässig, wenn das Betriebsvermögen wesentlichen Abweichungen unterliegt (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, 1074; Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 4 Textziffer 195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140025.X01

Im RIS seit

11.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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