RS Vwgh 1992/7/1 91/13/0084

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1419;
ABGB §1431;
ABGB §1447;
ABGB §871;
ABGB §918;
ABGB §920;
EStG 1972 §19 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Anders als im Fall einer nachträglichen Rückabwicklung oder Korrektur vertraglicher Leistungsbeziehungen aus den zivilrechtlich eingeräumten Gründen von Vertragsanfechtung oder Leistungsstörung zieht die betrieblich veranlaßte irrtümliche Leistung einer Nichtschuld das gleichzeitige Entstehen des - ebenso betrieblich veranlaßten und daher von Kenntnis und Willentlichkeit ebenso unabhängigen - Kondiktionsanspruchs nach sich, der es verbietet, in der irrtümlich erbrachten Leistung eine Betriebsausgabe zu sehen. Danach kann aber in der vom Abgabepflichtigen eingehaltenen Vorgangsweise, Überweisung und Rücküberweisung des irrtümlich bezahlten Betrages bei der Gewinnermittlung außer Ansatz zu lassen, ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 19 EStG 1972 auch unter dem Aspekt der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs 3 EStG 1972 nicht erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130084.X05

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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