Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;RLBA 1977 §43;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Liegen keine Aufzeichnungen vor, die eine Trennung der durchlaufenden Posten von den Entgelten zulassen, dann kann durchaus ein "Anderkonto" eines RA, das allein der Fremdgeldgebarung dient, Beweis für den durchlaufenden Posten bieten. Beweis über die durchla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4;
Rechtssatz: Übernimmt der RA für seinen Klienten den eingeforderten Betrag (hier: Gelder von Versicherungen, die über Konten des RA an den Entschädigungswerber weitergegeben werden), dann handelt es sich dabei nach dem Schrifttum um das typische Beispiel eines durchlaufenden Postens (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1984;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die durch das AbgÄG 1984, BGBl 1984/531 im Rahmen des § 4 Abs 3 EStG 1972 erfolgte "Durchlauferregelung", die dem § 4 UStG 1972 entspricht, bewirkte nur eine Klarstellung zu den bisher geltendem Recht. Schon vor dem AbgÄG 1984 waren durchla... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Seit jeher zu seiner Landwirtschaft gehörige Holz- und Streunutzungsrechte an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft (Teilwaldrecht) verkaufte er 1987 um S 390.000,--. Seine Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft für dieses Jahr ermittelte und erklärte er nach Durchschnittssätzen. Das Finanzamt unterzog daneben den Erlös aus dem erwähnten Verkauf der Einkommenbesteuerung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, weil dieser Erlö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1987/033;EStG 1972 §10;EStG 1972 §12;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Erlöse aus dem Verkauf von Teilwaldrechten, die zum Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes gehören, sind von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht erfaßt (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0143). Teilwaldrechte sind auch na... mehr lesen...
Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten Betriebsprüfung wurde auf Grund von Kontrollmaterial festgestellt, daß dieser in den Jahren 1979 bis 1982 Einkünfte aus der Tätigkeit als selbständiger Handelvertreter (Vermittlung von Fenstersanierungen) erzielt hatte. Da der Beschwerdeführer weder Abgabenerklärungen eingereicht noch Aufzeichnungen geführt hatte, wurden die Steuerbemessungsgrundlagen durch Globalschätzung ermittelt. Bezüglich des näheren Sachverhaltes wird auf das hg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 293;
Rechtssatz: Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 sind grundsätzlich nur die tatsächlich vereinnahmten und verausgabten, nicht aber bloß geschuldete Beträge (hier: Verpflichtung zur Rückzahlung von überhöhten Provisionen nach Vermittlung von Fenstersanierun... mehr lesen...
Laut einem vom Beschwerdeführer zur Bestätigung der Kenntnisnahme und der Richtigkeit mitgefertigten Umlaufbeschluß der Gesellschafter einer GmbH aus 1986 erhielt der Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser Gesellschaft, an der er nicht beteiligt ist, in diesem Jahr für die normale, laufende Geschäftsführertätigkeit für die Kalenderjahre 1986 bis einschließlich 1990 einen Pauschalbetrag von S 185.000,-- ausbezahlt, der für den Fall der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit vor A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum einen Kfz-Handel und eine Kfz-Werkstatt. Schon anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Jahre 1986 wurde festgestellt, daß Gebrauchtwarenrücknahmen anläßlich von Fahrzeugverkäufen und deren Erlöse hinsichtlich bestimmter Stückzahlen buchmäßig nicht aufgezeichnet wurden. Die daraus errechneten Beträge wurden dem Umsatz und dem Gewinn hinzugerechnet. 1987 kam es neuerlich zu einer abgabenbehördlichen Prüfung, weil in der Zwischenzeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Für Gewinnbetriebe wurde vom Gesetzgeber die Ermittlung der Einkünfte (Gewinne) auf Grund eines Betriebsvermögensvergleiches vorgesehen, bei dem infolge Berücksichtigung von Forderungen und Schulden, Aktivierungen und Passivierungen eine annähernd gleichmäßige Verteilung der Höhe der Gewinne erzie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausf zur Schätzung von Umsatz und Gewinn aus Gebrauchtwagenverkäufen unter Zugrundelegung von zu Tage gekommenem Schwarzgeld auf Sparkonten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140059.X01 ... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30. Mai 1988 beim Arbeitsamt - Angestellte in Wien die Gewährung von Arbeitslosengeld. Dabei legte er unter anderem auch eine Kopie seiner Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 1987 bei, der eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1972 (EStG 1972) nach der umsatzsteuerlichen Nettoverrechnung angeschlossen war. Daraus ergab sich ein Jahresgewinn 1987 in der Höhe von S 148.391,41. In einer eidesstattlichen Erklä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 9 AlVG schreibt keine bestimmte Gewinnermittlungsart vor. Ob der Gewinn im Wege eines Betriebsvermögensvergleiches nach § 4 Abs 1 EStG oder auf Grund einer Einnahmen-Ausgabenrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln ist, erg... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Miteigentümer eines Mietobjektes und bilden daher eine sogenannte Hausgemeinschaft. Für das Jahr 1979 machten sie neben anderen Aufwendungen unter dem Titel "Erhaltungskosten 1979" einen Betrag in Höhe von S 200.000,-- als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt folgte zunächst bei Erlassung des Bescheides betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1979 der Abgabenerklärung der Beschwerdeführer, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
SWK 28/1992, A I 302;
ÖStZB 1990, 308;
Rechtssatz: Während auf der Einnahmenseite Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vom Hausverwalter stets im Namen und für Rechnung des Hauseigentümers bezogen werden, verhält es sich auf der Ausgabenseite dann anders, wenn der Hausverwalter Ausgaben ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/14, S 239;
Rechtssatz: Ein Einnahmen-Ausgabenrechner hat die Möglichkeit, durch Steuerung des Zeitpunktes der Vereinnahmung und der Verausgabung den in einem Kalenderjahr zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen. Macht er v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §9 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 110;
Rechtssatz: Die steuerfrei gelassenen Beträge und ihre Verwendung stellen keine Einnahmen oder Ausgaben im Sinne einer Einnahmen-Ausgabenrechnung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140208.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/9;
Rechtssatz: Auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind Aufzeichnungen iSd § 126 BAO zu führen. Diese müssen den Formvorschr des § 131 Abs 1 Z 2 und 6 BAO entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Best... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §15;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 301;
Rechtssatz: Überläßt eine Brauerei einem Gastwirt (Einnahmen-Ausgabenrechner) für die Dauer einer Bierbezugsverpflichtung Stühle (Einrichtungsgegenstände), die nur bei Verletzung der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 278; FJ 1994/9, S 197;
Rechtssatz: Eine Betriebseinnahme liegt schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlaßte geldwerte Vorteile zufließen, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb genügt. De... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStR 1990/9, S 147;
Rechtssatz: Wenn der Überschuß einer im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes forstwirtschaftlich genutzten Fläche iSd § 17 EStG iVm der auf Grund der Ermächtigung dieser
Norm: erlassenen maßgebenden V gem § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln ist, dann hat die Über... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Überschußrechnung des § 4 Abs 3 EStG 1972 stellt im Verhältnis zum Betriebsvermögensvergleich eine vereinfachte Gewinnermittlung im Wege einer Geldrechnung dar,die aber auf Dauer gesehen keine Besteuerung von gegenüber der grundsätzlichen Gewinnermittlungsart des Betriebsvermögens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Auch der widerrechtliche Entzug von Geld durch einen Angehörigen kann zu einer Betriebsausgabe führen, vorausgesetzt, daß nicht im Hinblick auf das Angehörigenverhältnis auf eine durchsetzbare und einbringliche Rückforderung des widerrechtlich Entzogenen verzichtet wird. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der rechtswidrige Entzug von Einnahmen kann sich nur dann steuerlich auswirken, wenn diese Einnahmen bereits - als gewinnerhöhender Geldzugang - steuerlich erfaßt sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140118.X05 Im RIS seit 28.06.1988 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der widerrechtliche Entzug von Geld (Bargeld und Buchgeld) wie etwa durch Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung oder Entwendung führt auch beim Einnahmen-Ausgabenrechner zu einer Betriebsausgabe, wenn das Geld Betriebsvermögen bildet.Bargeld kann aber bei ihm nur dann als Betriebsvermögen angesehen werden, wenn e... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Bei betrieblichen Darlehen führt die Hingabe und der Empfang sowie die Rückzahlung - von einer Wertsicherung abgesehen - bei Gläubiger wie Schuldner weder zu Betriebseinnahmen noch zu Betriebsausgaben. Obwohl d... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem "Zuwendungsbetrag" einer Brauerei an einen Gastwirt ungeachtet der Verwendung des Ausdruckes "nicht rückzahlbar" nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt um ein Darlehen (zur Gä... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19 Abs1EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Betriebseinnahme ist ein Geldeingang, der dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes zufließt und durch den Betrieb (eine betriebliche Leistung) veranlaßt ist. Schulden sind bei der Gewinnermittlung gem §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die dem Betrieb auf Dauer oder doch längerfristig zu dienen bestimmt sind. Unter dieser Voraussetzung können auch Forderungen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darstellen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Wird eine Steuerberatungskanzlei im ganzen (der gesamte Klientenstock) auf einen bestimmten Stichtag veräußert und kommt es später zu einem Rückerwerb eines Teiles des Klientenstockes unter Verzicht auf einen Teil des ursprünglich vereinbarten Veräußerungserlöses, so bildet der Minderungsbetrag die ... mehr lesen...