RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0086

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1
EStG 1972 §15
EStG 1972 §19 Abs1
EStG 1972 §4 Abs1
EStG 1972 §4 Abs3
EStG 1972 §6 Z3

Rechtssatz

Bei betrieblichen Darlehen führt die Hingabe und der Empfang sowie die Rückzahlung - von einer Wertsicherung abgesehen - bei Gläubiger wie Schuldner weder zu Betriebseinnahmen noch zu Betriebsausgaben. Obwohl der Einnahmenbegriff des § 15 EStG für die letzten vier Einkunftsarten des § 2 Abs 3 EStG vorgesehen ist, ist er auch für die Auslegung des Betriebseinnahmenbegriffes des § 4 Abs 3 EStG heranzuziehen. Eine Darlehensaufnahme kann mangels Vermögensvermehrung nicht als Einnahme beim Empfänger gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140086.X02

Im RIS seit

11.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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