Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24; EStG 1988 §38 Abs1; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zule... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist seit dem Jahr 1999 als Versicherungsagentin tätig und hat seit 1999 aus dieser Betätigung Provisionseinnahmen bezogen. Da sie keine Einkommensteuererklärungen für 1999 und 2000 abgab, ermittelte das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen für die betreffenden Jahre im Schätzungswege und setzte die Einkommensteuer für 1999 und 2000 mit Bescheiden vom 13. Februar 2002 fest. In der Folge führte das Finanzamt für den Zeitraum 1999 bis 2001 eine abgabenbehördl... mehr lesen...
Die streitgegenständlichen Vorgänge haben sich bei der G-GmbH ereignet. Die G-GmbH (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), die gemäß § 7 Abs 3 KStG 1988 ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln hatte, ist auf der Grundlage des Verschmelzungsvertrages vom 27. September 2007 als übertragende Gesellschaft mit der beschwerdeführenden GmbH (Gesamtrechtsnachfolgerin) verschmolzen worden. Die streitgegenständlichen Vorgänge haben sich bei der G-GmbH ereignet. Die G-GmbH (im Fo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §4 Abs3EStG 1988 §6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0116 E 15. Jänner 2008 RS 5 Stammrechtssatz Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird (vgl. Atzmüller/Mayr, RdW 646/20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3EStG 1988 §6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008
Rechtssatz: Der Tausch gehört wie der Verkauf zu den Umsatzgeschäften und führt zur Gewinnrealisierung (vgl. Mayr, Gewinnrealisierung, 114; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 60 zu § 6 EStG). Die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Durchlaufende Posten sind Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Sie haben bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 außer Ansatz zu bleiben haben (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 2005, 2001/14/0187). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3EStG 1988 §6 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0147 E 27.08.20082008/15/0192 E 27.08.2008
Rechtssatz: Der einkommensteuerliche Begriff des Wirtschaftsgutes hat im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich den gleichen Inhalt wie im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt. Er ermittelt seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Der Beschwerdeführer ist Arzt. Er ermittelt seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1988. Im Rahmen einer für die Jahre 2001 bis 2003 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde unter "Tz. 1 Kursgewinn Fremdwährungskredite" des Berichtes über das Ergebnis der Außenprüfung folgende Feststellung getroffen: "Die beiden Raiba Fremdwähru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §36;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Aufnahme eines Geldbetrages als Darlehen ist keine Betriebseinnahme. Die Darlehensrückzahlung hat keine steuerlichen Auswirkungen. Der betrieblich veranlasste Nachlass einer (Geld)Darlehensverbindlichkeit stellt hingegen - obwohl kein Geldzufluss stattfindet - unter Berücksichtigung des Gebotes der Totalgewinngleic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Wertzugänge in Form von Geld oder geldwerten Vorteilen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 4, Tz. 28, Doralt, EStG7, § 4, Tz. 221, sowie das zu den insoweit vergleichbaren Bestimmungen des EStG 1972 ergangene hg. E 17. Oktober 1991, 89/13/0261). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird (vgl. Atzmüller/Mayr, RdW 646/2004), die Konvertierung stelle in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Verbindlichkeitstausch dar, der auch bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner zu einer Gewinnrealisierung füh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ist das Zufließen der Betriebseinnahmen und das Abfließen der Betriebsausgaben maßgeblich. Hingegen bleiben Forderungen und Schulden außer Betracht. Teilwertabschreibungen sind dieser Gewinnermittlungsart fremd. Aus dem System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §36;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wird ein Fremdwährungsdarlehen aus betrieblichen Gründen aufgenommen und kommt es in der Folge zu einer Änderung des Wechselkursverhältnisses, sodass ein geringerer Euro-Betrag aufgewendet werden muss, um das Fremdwährungsdarlehen zu tilgen, s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte in den Jahren 1994 bis 1997 gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Gastwirtschaft. Sie erklärte für die betreffenden Jahre gegenüber dem Finanzamt jeweils Gewinne, welche sie nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 unter Anwendung der sogenannten "Bruttomethode" ermittelt hatte. Die Beschwerdeführerin erzielte in den Jahren 1994 bis 1997 gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Gastwirtschaft. Sie erklärte für die betreffenden Jahre gegenüber dem Finanzamt j... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Das Gesetz kennt keine Einschränkung, die Umsatzsteuer für verschiedene Kalenderjahre unterschiedlich zu verrechnen, nämlich entweder nach der Brutto- oder Nettomethode (zu notwendigen Korrekturen beim Übergang von der Brutto- zur Nettoverrechnung und umgekehrt vgl. z. B. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar III A, § 4... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: § 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988 regelt lediglich, dass der Steuerpflichtige selbst entscheiden darf, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt. Das Gesetz normiert für die entsprechende Entscheidung, welche Methode inne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte (im Vergleich: Erstantragsteller) schlossen anlässlich ihrer Ehescheidung am 24. Februar 2005 vor dem Bezirksgericht Landeck einen Vergleich mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenem Inhalt: "I. Ehegatten 1. Ehegattenunterhalt: Die Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeden Unterhalt ... II. Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb: ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Beim Grundstückstausch nach § 4 Abs. 3 GrEStG liegen zwei der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor, wobei unter Gegenleistung für das erworbene Grundstück jeweils das in Tausch gegebene Grundstück zu verstehen ist. Tauschgrundstücke, die für die im Tauschwege erworbenen Grundstücke hingegeben werde... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer betreibt seit April 1992 (als Einzelunternehmer) einen Gewerbebetrieb als Reiseveranstalter und Konsulent für Touristik. Er war von Beginn an in allen Angelegenheiten vor den Finanzbehörden von einer Wirtschaftstreuhand GmbH vertreten. Am 6. Dezember 1993 legte er die Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 vor; angeschlossen war eine in drei Spalten gegliederte "Gewinn- und Verlustrechnung" per 31. Dezember 1992. In der Spalte "Kontobezeichnung"... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Annahme, dass vor einem bestimmten Stichtag eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt und nach diesem Stichtag der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wurde, setzt Feststellungen über die Art der Einrichtung des Rechnungswesens vor diesem Sichtag und nach diesem Stichtag voraus (vgl. E 11. Juni 1991, 90/1... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und 13 FinStrG schuldig erkannt, er habe vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für 1987 in Höhe von S 85.121,--, für 1988 in Höhe von S 121.231,--, für 1989 in Höhe von S 190.780,--, für 1990 in Höhe von S 272.276,--, für 1991 in Höhe von S 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren eine Landwirtschaft mit Grundflächen im Ausmaß von über 100 ha und bis 1997 auch noch ein gewerbliches Lohndruschunternehmen. Den Gewinn seiner Einkünfte aus der Landwirtschaft ermittelte der Beschwerdeführer bis einschließlich des Jahres 1996 durch Pauschalierung nach § 17 EStG 1988 in Verbindung mit den auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/107;EStG 1988 §19;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof zum zeitlichen Geltungsbereich einer der hier anzuwendenden Verordnung BGBl. Nr. 107/1997 vorangehenden, inhaltlich vergleichbar gestalteten Verordnung ausgesprochen hat, handelt es sich bei der auf Verordnungsbasis vorgenommenen Gewinnermit... mehr lesen...
Index: E3L E09301000;E6J;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB; BAO §115 Abs1; BAO §119 Abs1; BAO §183 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4 Abs5; UStG 1994 §11 Abs12; UStG 1994 §11 Abs14; UStG 1994 §11 Abs7; UStG 1994 §11 Abs8; UStG 1994 §12; UStG 1994 §17; UStG 1994 §18 Abs1; UStG 1994 §18 Abs2 Z1; UStG 1994 §19 Abs2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, stellen - auch wenn die Verausgabung vor der Vereinnahmung erfolgt - durchlaufende Posten dar, welche bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 außer Ansatz zu bleiben haben. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Begriff des durchlaufenden Postens ist im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht gleich auszulegen (Hinweis E 22. Oktober 1991, 91/14/0034). Bei Rechtsanwälten gehören zu diesen Posten insbesondere die Gerichtsgebühren und Stempelkosten, weil der Anwalt dabei nach außen hin für jedermann... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Einkommensteuerlich kommt es bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Betriebseinnahmen an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140187.X06 Im RIS seit 30.06.2005 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1972 §4 Abs1; EStG 1972 §4 Abs3; EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1972 § 4 gültig von 18.07.1987 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 4 gültig von 21.12.1985 bis 17.07.1987 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0069 E 28. Jänner 1998 VwSlg 7247 F/1998 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein 1988 von seinem Vater übernommenes Bestattungsunternehmen. Er ermittelte seinen Gewinn bis einschließlich 1993 gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988, danach gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein 1988 von seinem Vater übernommenes Bestattungsunternehmen. Er ermittelte seinen Gewinn bis einschließlich 1993 gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988, danach gemäß Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1988.... mehr lesen...