RS Vwgh 2006/3/22 2001/13/0289

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Veröffentlicht am 22.03.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/107;
EStG 1988 §19;
EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof zum zeitlichen Geltungsbereich einer der hier anzuwendenden Verordnung BGBl. Nr. 107/1997 vorangehenden, inhaltlich vergleichbar gestalteten Verordnung ausgesprochen hat, handelt es sich bei der auf Verordnungsbasis vorgenommenen Gewinnermittlung des Landwirtes durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung um eine solche nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 (Hinweis E 27. Juli 1999, 94/14/0170). Diese Gewinnermittlungsart bietet dem Zuflussprinzip des § 19 EStG 1988, nach welchem Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen werden, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind, einen wesentlichen Anwendungsbereich (siehe die näheren Ausführungen bei Doralt, EStG4, § 19 Tz 1 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001130289.X03

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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