RS Vwgh 1994/7/27 91/13/0222

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203

Rechtssatz

"Geldkonten" sind nicht in dem unter dem Aspekt des § 4 Abs 3 EStG 1972 idF vor dem AbgÄG 1984 anzustellenden Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen, weil Schwankungen der Geldbestände bereits durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfaßt werden müssen (Hinweis

Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textzahl 62 zu § 4 EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130222.X08

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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