Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: § 24 Abs 2 EStG 1988 sieht vor, dass ein Veräußerungsgewinn für den Zeitpunkt der Veräußerung (Aufgabe) nach § 4 Abs 1 oder § 5 zu ermitteln ist. Wurde der Gewinn bis zu diesem Zeitpunkt gem § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelt, so... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: EStG 1988 §24 Abs1;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §11;
Rechtssatz: Das Argument des Abgabepflichtigen, niemand könne ihn daran hindern, eine geplante Betriebsveräußerun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 1996 Einkünfte von S 724.101,-- und beantragte die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz, weil der Betrieb wegen Erwerbsunfähigkeit verkauft worden sei. Bei der Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer wurde der begünstigte Steuersatz nicht gewährt, weil trotz Vorhaltes der Nachweis einer vollständigen, dh hundertprozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nachgewiesen worden sei. In einer ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;GSVG 1978 §131c Abs1 Z3;StruktAnpG 1996 Art35 Z47;StruktAnpG 1996 Art35 Z48;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: Aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmung des § 37 Abs 5 EStG 1998 idF des StruktAnpG 1996 (und des § 24 Abs ... mehr lesen...
Index: 00032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §24 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs1 idF 1996/201;EStG 1988 §37 Abs5 idF 1996/201;GSVG 1978 §131c Abs1 Z3;StruktAnpG 1996 Art35 Z47;StruktAnpG 1996 Art35 Z48;StruktAnpG 1996 Art39 Z24;StruktAnpG 1996 Art39 Z44; Beachte Besprechung in:
SWK 2001 S 244 bis S 249;
SWK 1999 S 250 bis S 251;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seit dem 15. April 1982 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen ist, betrieb seit diesem Tag gemeinsam mit Dr. E eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GesBR. Mit Wirkung ab 30. Juni 1984 schied Dr. E aus der Rechtsanwaltskanzlei aus, worauf der Beschwerdeführer bei gleichzeitiger Übernahme aller Anteile Dris. E die Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmer unter Ablösung des Firmenwertes (Klientenstock) fortführte. Am 26. Juni 1989 schloß der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §12;EStG 1988 §24;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;UmgrStG 1991;
Rechtssatz: Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft (hier: GesBR) ist vor Inkrafttreten des UmgrStG weder als Betriebsveräußerung noch als Betriebsaufgabe mit nachfolgender Neugründung des Betriebes durch die G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind Erben nach dem am 23. März 1986 verstorbenen Rechtsanwalt Dr. M; nach Einantwortung wurde ihnen von der Abgabenbehörde gemäß § 19 Abs. 1 BAO Einkommensteuer des Erblassers betreffend die Jahre 1983 bis 1986 vorgeschrieben. Die Steuervorschreibung ging auf eine nach dem Tod des Erblassers durchgeführte Betriebsprüfung zurück, die 1. zur Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1983 bis 1985 führte und 2. zur Folge hatte, daß für E... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1;StGG Art2;
Rechtssatz: Als außerordentlich können Einkünfte nur dann bezeichnet werden, wenn sie sich ihrer Art nach deutlich von den für eine bestimmte Einkunftsquelle typischen Einkünften unterscheiden, wobei die Außerordentlichkeit so beschaffen sein m... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1985 bis 1987 festgesetzt. Die belangte Behörde legte zu den im Beschwerdeverfahren wesentlichen Punkten folgendes dar: Das Einzelunternehmen (Steuerberatungskanzlei) der Beschwerdeführerin habe zum 31. Dezember 1986 zu bestehen aufgehört. Die Beschwerdeführerin selbst habe in ihrem Antrag auf Zuerkennung der Alterspension die Einstellung ihrer selbständigen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0083 E 4. April 1989 RS 1(hier: Klientenstock eines Steuerberaters) Stammrechtssatz Die Veräußerung des ganzen Betriebs setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betr... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Verwaltungsakten und der Beschwerde erzielte der Beschwerdeführer im Jahr 1988 neben Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit auch Einkünfte aus seiner Vortragstätigkeit am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft (in der Folge: WIFI). Strittig ist, ob Teile der Einkünfte aus der Vortragstätigkeit Einkünfte aus der Verwertung von selbstgeschaffenen literarischen Urheberrechten gemäß § 38 Abs. 4 EStG 1972 darstellen. In dem d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;
Rechtssatz: Der Hinweis des AbgPfl auf die besondere Form der Gestaltung, die inhaltliche Gruppierung und die Auswahl des Stoffmaterials ist nicht geeignet, ein Werk iSd Urheberrechtsgesetzes und insb die Zweckbestimmung des Entgelts für die Verwertung eines allfälligen Werkes in diesem Sinn zu konkretisieren (hier: Vortrags... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 92/15/0214 7 Stammrechtssatz Für den Nachweis einer Verwertung von Urheberrechten iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 durch einen WIFI-Vortragenden ist die Vorlage einer mit dem WIFI geschlossenen "Rahmenvereinbarung", die punktuell und ausschließlich die wesentlichen Kriterien für die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit und wurde mit Bescheiden des Finanzamtes vom 13. Jänner 1981 (1979), vom 2. Dezember 1981 (1980), vom 31. Jänner 1983 (1981), vom 19. März 1984 (1982), vom 17. Dezember 1984 (1983) und vom 7. Februar 1986 (1984) erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt. Für die Jahre 1982 bis 1984 ergingen nach vorangegangener Wiederaufnahme dieser Verfahren mit Bescheiden vom 23. April... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 setzt, wie sich schon aus dem Ausdruck "Entschädigung" ergibt, einen durch entgangene oder entgehende Einnahmen erlittenen Schaden voraus, dessen Abgeltung bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen dem für... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 23. September 1994 berichtigte das Finanzamt die gegenüber dem Beschwerdeführer erlassenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1989 bis 1993 gemäß § 293b BAO und erkannte für bisher nach § 37 Abs. 1 EStG 1988 besteuerte Einkünfte diese Steuersatzbegünstigung nicht mehr zu. Zur Begründung: führte das Finanzamt aus, nach dem EStG 1988 gebe es für die selbständige Tätigkeit als Schriftsteller ab dem Veranlagungsjahr 1989 keinen ermäßigten Steuersatz mehr. In der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293b;EStG 1988 §37 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/25 95/15/0008 4
(hier: Die Abgabenbehörde hat laut Angabe des Abgabepflichtigen
für mehrere Jahre die Zulässigkeit des begünstigten
Steuersatzes nach § 37 Abs 1 EStG 1988 "nicht hinterfragt"). Stammrechtssatz Weil es im Zusammenhang mit der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen und daneben auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, in deren Rahmen ihm auch Entgelte aus Diensterfindungen zuflossen, die patentrechtlich geschützt sind. Die unter diesem Titel dem Beschwerdeführer zugeflossenen Beträge wurden gemäß § 67 Abs. 7 EStG 1988 teilweise dem festen Steuersatz von 6 % und darüber hinaus dem Lohnsteuertarif unterzogen. Zwis... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs6 idF 1993/818;EStG 1988 §37 Abs7;EStG 1988 §38 Abs1;EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §67 Abs7;SteuerreformG 1993 Art1 Z22f;
Rechtssatz: § 37 und § 38 EStG 1988 finden sich in dem mit dem Wort "Tarif" überschriebenen dritten Teil des EStG 1988. Eine Aussage des Inhaltes, daß die Tarifermäßigung für d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der K-GmbH. Für seine Geschäftsführungstätigkeit war ihm von der GmbH mit Pensionsvertrag vom 18. Oktober 1977 ein Pensionsanspruch eingeräumt worden. Zum Stichtag 30. September 1990 trat er seinen Geschäftsanteil einem Dritten ab und legte die Geschäftsführung zurück. Aufgrund einer noch am 24. September 1990 mit der K-GmbH geschlossenen Vereinbarung stand er dieser in der Zeit von Oktober bis Dezember 1990 im Rahmen e... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb;GmbHG §15;GmbHG §18; Beachte Besprechung in SWK 1997/35,36, S 707-708;
Rechtssatz: Ob die Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1988 zur Besteuerung nach § 37 Abs 1 EStG 1988 führt, hängt gem § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 davon ab, ob der Zeitraum, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und betreibt im 5. Wiener Gemeindebezirk eine Ordination. Für das Jahr 1988 reichte der Beschwerdeführer beim Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und in deren Rahmen teilweise außerordentliche Einkünfte gemäß § 37 Abs 2 EStG 1972, für welche der Hälftesteuersatz beantragt wurde, erklärte. Bei den außerordentli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt. Aus seiner ärztlichen Tätigkeit erzielte er sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch solche aus selbständiger Arbeit. Aufwendungen (Ausgaben) der Jahre 1986 und 1987 für Fachliteratur (1986: 9.109 S; 1987: 28.385 S) und Fortbildung (1986: 102.545 S; 1987: 96.262 S) berücksichtigte der Beschwerdeführer zur Gänze als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Bei Erlassung der Einkommensteuerbes... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Rückerstattung von Beitragsleistungen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer erfüllt keinen Tatbestand des § 37 Abs 2 EStG 1972. Die Gewährung der Begünstigung des § 37 Abs 1 EStG 1972 scheitert daran, daß die str... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §24;VwRallg;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten liegen nur dann vor, wenn sie nach den zwischen dem Urheber und seinem Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnis unmittelba... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr;EStG 1972 §32 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Zum Vorbringen, die strittigen Beträge (rückgezahlte Beträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer) seien Entschädigung iSd § 32 Z 1 EStG 1972 (iVm § 37 Abs 2 Z 4 legcit), ist darauf zu verweisen, da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Tatbestandsmerkmal der mehrjährigen Tätigkeit iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 ist eine Tätigkeit zu verstehen, die sich zumindest über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten erstreckt (Hinweis E 17.2.1993, 89/14/0250). Die Ansicht, daß der begünstigte Steuersatz de... mehr lesen...