RS Vwgh 1998/3/19 96/15/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/27 92/15/0214 7

Stammrechtssatz

Für den Nachweis einer Verwertung von Urheberrechten iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 durch einen WIFI-Vortragenden ist die Vorlage einer mit dem WIFI geschlossenen "Rahmenvereinbarung", die punktuell und ausschließlich die wesentlichen Kriterien für die Gewährung der Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 enthält, sowie einer vom WIFI-Vortragenden selbst erstellten "Seminarübersicht" nicht ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150139.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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