Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-235 von 235

RS Vwgh 1990/12/19 87/13/0147

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991/405;
Rechtssatz: Die Verlagerung von Zahlungen aus der Übergangsgewinnermittlung in den laufenden Verlust erhöhen diesen im selben Ausmaß wie den Übergangsgewinn, sodaß sich auf Grund des horizontalen Verlustausgleiches für den Steuerpflichtigen letzten Endes nichts änder... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/6 89/14/0111

Die Beschwerdeführerin hat mit Kaufverträgen vom 29. November 1985 ein Hotel um einen Barverkaufspreis von S 2,500.000,-- zuzüglich monatlicher Leibrente von S 8.000,-- und ein Grillespresso um einen Barverkaufspreis von S 250.000,-- zuzüglich monatlicher Leibrente von S 7.000,-- veräußert und ihre gewerbliche Tätigkeit mit November 1985 beendet. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid versagte die belangte Behörde der Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/6 89/14/0058

Die Beschwerdeführerin betrieb einen Antiquitäten- und Lampenhandel, für den der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde. Anläßlich einer Umsatzsteuernachschau für 1981 wurde festgestellt, daß der Warenbestand zum 31. Oktober 1981 an eine GmbH um S 473.894,-- verkauft worden ist. Der Prüfer nahm wegen der "Einbringung" des Einzelunternehmens in die GmbH einen Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG auf § 4 Abs. 1 EStG an und errechnete einen Übergangsgewinn (Zuschlag:... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1990

RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0058

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde, die sich gegen die Erfassung des Erlöses aus dem Verkauf eines Warenlagers als Veräußerungsgewinn richtet (bei Nichtunterstellung einer Betriebsveräußerung wäre dieser Erlös als Betriebseinnahme bei der Ermittlung des laufenden Gewinnes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 237; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §29 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 237;
Rechtssatz: Kommt es, wie etwa dann, wenn ein Veräußerungsgewinn durch Renten realisiert wird, zu keiner Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungsjahr, so ist § 37 EStG 1972 nicht anwendbar, mag sich auch im Jahr der Veräu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/24 90/13/0088

Der Beschwerdeführer besaß 50 % der Anteile an einer Aktiengesellschaft, bei der er auch bis zum 8. Februar 1985 Vorsitzender des Vorstandes war. Über das Vermögen dieser Aktiengesellschaft wurde am 12. Februar 1985 ein Insolvenzverfahren (Ausgleich mit Anschlußkonkurs) eröffnet. Der Beschwerdeführer meldete im Insolvenzverfahren unter anderem Forderungen aus Pensionsansprüchen an. Auf den im Insolvenzverfahren kapitalisierten, laut Beschwerdeergänzung allein beschwerdegegenständliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 90/13/0088

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 89/14/0178

Dem Beschwerdeführer, einem zuletzt in einem unkündbaren Dienstverhältnis zu einer Sozialversicherungsanstalt stehenden Arzt, wurden Beitragsleistungen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer in Höhe von S 394.786,72 rückerstattet, die er in den Jahre 1962 bis 1985 nach Maßgabe ihrer Verausgabung als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht hatte. In seiner Einkommensteuererklärung für 1985 wies er neben seinen Einkünften als nichtselbständige... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0178

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 303; SWK 1991 R 79,80;
Rechtssatz: Einem Arzt, der in einem Dienstverhältnis stand, von ihm an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer während der Zeit des Dienstverhältnisses geleistete, nach Beendigung des Dienstverhältnisses wied... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/7 90/14/0188

Laut einem vom Beschwerdeführer zur Bestätigung der Kenntnisnahme und der Richtigkeit mitgefertigten Umlaufbeschluß der Gesellschafter einer GmbH aus 1986 erhielt der Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser Gesellschaft, an der er nicht beteiligt ist, in diesem Jahr für die normale, laufende Geschäftsführertätigkeit für die Kalenderjahre 1986 bis einschließlich 1990 einen Pauschalbetrag von S 185.000,-- ausbezahlt, der für den Fall der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit vor A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1990

RS Vwgh 1990/9/7 90/14/0188

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Von außerordentlichen Einkünften iSd § 37 EStG 1972 kann nur gesprochen werden, wenn sie ausnahmsweise und einmalig in einem bestimmten Jahr für längere Zeiträume anfallen (Hinweis E 24.1.1984, 83/14/0081, 0082). Als solche außerordentlichen Einkünfte können Einkünfte aus selb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

RS Vwgh 1989/4/26 86/14/0027

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §67;
Rechtssatz: Das Wort "neben" in der Wortfolge "neben dem laufenden Arbeitslohn" im § 67 Abs 1 EStG ist nicht zeitlich, sondern einzig und allein kausal zu verstehen (Hinweis E 2.7.1985, 84/14/0150). Bei der Lösung der Frage, ob eine Zahlung als sonstiger Bezug anzusehen ist, kommt es daher nicht darauf an, dass diese erst geraume... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1989

RS Vwgh 1989/4/26 86/14/0027

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;
Rechtssatz: Kein Anlassfall zu E VfGH 19.3.1987, G 269/86-8 (Hinweis auf Kundmachung BGBl Nr 432/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986140027.X02 Im RIS seit 02.05.2005 Zuletzt aktualisiert am 12.08.2015 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1989

RS Vwgh 1989/4/26 89/14/0074

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §31;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1990, 16; AnwBl 1990/1, S 37;
Rechtssatz: Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1989

RS Vwgh 1989/4/4 88/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 360;
Rechtssatz: Wenn auch die Veräußerung des ganzen Betriebes nicht die Übereignung des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur den Verkauf der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraussetzt, so kann doch dann von einer Veräußerung des ganzen Bet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.04.1989

RS Vwgh 1989/4/4 88/14/0083

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 360;
Rechtssatz: Die Veräußerung des ganzen Betriebs setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus. Welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen des Betrieb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.04.1989

RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0063

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989/20, 363;
Rechtssatz: Ausführungen bezüglich der Begünstigung gemäß § 38 Abs 4 EStG 1972 (Vortragstätigkeit an der Diplomatischen Akademie und am Institut für europäische Studien; Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.1989

RS Vwgh 1988/11/9 88/13/0034

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0033 E VS 21. September 1988 VwSlg 6353 F/1988 RS 5 Stammrechtssatz Die Begünstigung des § 37 Abs 3 EStG ist nicht nur dann anzuwenden, wenn in einem weiterhin fortgeführten Betrieb einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens enteignet oder wegen drohender Enteignung veräußert werde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1988

RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 37 Abs 3 EStG ist nicht nur dann anzuwenden, wenn in einem weiterhin for... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

RS Vwgh 1988/6/14 88/14/0065

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1988

RS Vwgh 1988/4/6 87/13/0227

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §72;
Rechtssatz: Als eine für veranlagte Einkünfte normierte Begünstigung kommt § 37 Abs 1 EStG 1972 nur zum Zuge, wenn eine Veranlagung durchzuführen ist. Die Anwendung der genannten Gesetzesbestimmung im Rahmen eines Jahresausgleichsverfahrens kommt daher nicht in Frage (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0140). Europ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.1988

RS Vwgh 1987/4/28 86/14/0175

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1987

RS Vwgh 1987/1/20 86/14/0116

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;
Rechtssatz: § 37 Abs 1 EStG 1972 eröffnet dem Steuerpflichtigen keine Möglichkeit, den Antrag auf Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf einen Teil der außerordentlichen Einkünfte zu beschränken. Das Gesetz räumt vielmehr dem Steuerpflichtigen lediglich die Möglichkeit ein, schlechthin für die im Einkommen enthaltenen außerordentlichen Ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1987

RS Vwgh 1987/1/20 86/14/0116

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;
Rechtssatz: Eine Begünstigungsvorschrift, deren Anwendung zur Folge hat, dass eine andere Begünstigungsvorschrift nicht in vollem Ausmaß zum Tragen kommt, ist sachlich gerechtfertigt und differenziert nicht zu einer gegen den Gleichheitssatz verstoßenden Weise gegenüber den Personen, auf die die andere Vorschrift anzuwenden ist (Hinweis E 23.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1987

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