RS Vwgh 1988/4/6 87/13/0227

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Veröffentlicht am 06.04.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §72;

Rechtssatz

Als eine für veranlagte Einkünfte normierte Begünstigung kommt § 37 Abs 1 EStG 1972 nur zum Zuge, wenn eine Veranlagung durchzuführen ist. Die Anwendung der genannten Gesetzesbestimmung im Rahmen eines Jahresausgleichsverfahrens kommt daher nicht in Frage (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130227.X01

Im RIS seit

06.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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