Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1972 §67 Abs1;
Rechtssatz: Zu den sonstigen Bezügen gehören auch Stockablösen, durch die Folgeprovisionsansprüche aus der Betreuung des Eigenstockes eines nichtselbständig tätigen Versicherungsvertreters in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden (Hinweis: Quantsc... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob das dem Mitbeteiligten, einem praktischen Arzt, seitens des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer zugeflossene Krankengeld im Ausmaß von S 18.200,-- der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 Z 4 EStG 1988 unterliegt. Die belangte Behörde bejahte dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , daß es sich bei der Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988, der zufolge der "Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/13/0086 2 Stammrechtssatz Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten An... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob das dem Mitbeteiligten, einem praktischen Arzt, seitens des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer zugeflossene Krankengeld im Ausmaß von S 18.200,-- der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 Z 4 EStG 1988 unterliegt. Die belangte Behörde bejahte dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , daß es sich bei der Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988, der zufolge der "Hälftesteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/13/0086 2 Stammrechtssatz Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten An... mehr lesen...
Mit notariellem Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 15. Jänner 1987 erwarb der Beschwerdeführer, ein praktischer Arzt, von seinen Eltern die ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft und traf laut Punkt "Zweitens" mit seinem Vater, dem praktischen Arzt Dr. A, folgende Vereinbarung: "Herr Medizinalrat Doktor H übergibt weiters dem Sohn Herrn Doktor A und dieser übernimmt vom Ersteren dessen ärztliche Praxis in B, bestehend aus dem betrieblichen Teil des Gebäudes mit dem Buchwert zum 3... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0083 E 4. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Veräußerung des ganzen Betriebs setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus. Welche Betriebsmittel zu den... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt und Universitätslehrer. In den Streitjahren erhielt er im Rahmen seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einnahmen aus "Lizenzgebühren" von der I. AG. Im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens wurde hiezu vom Beschwerdeführer in einer Eingabe vom 21. Juli 1989 erläuternd ausgeführt, daß sich seit dem Jahre 1972 ein Forscherteam, dem der Beschwerdeführer und andere Personen angehört hätten, im Rahmen seiner universitären Forschung damit beschäftig... mehr lesen...
Index: 26/03 Patentrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;PatG 1970 §2 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Nichtanerkennung des Halbsteuersatzes für Einkünfte aus selbständiger Arbeit ("Lizenzgebühren") für die Erfindung (Fibrinkleber für die Verwendung als Gewebekleber) eines Ärzteteams, für welche kein Patentschutz bestand. Der Patentschutz bezog sich ledi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In den Jahren 1980 bis 1987 erklärte er sechsmal, die Gewinnermittlungsart gewechselt zu haben, und zwar zum 1. Jänner 1980, 1981, 1982, 1983, 1986 und 1987. Der Wechsel der Gewinnermittlungsart von jener nach § 4 Abs 3 EStG 1972 auf jene nach § 4 Abs 1 EStG 1972 sowie umgekehrt erfolgte jeweils freiwillig. Anläßlich einer für die Jahre 1981 bis 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua fe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Dem Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, steht es frei, seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 oder § 4 Abs 3 EStG 1972 zu ermitteln. Diese Wahl trifft der Steuerpflichtige bereits mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war an der P. GmbH, deren Stammkapital S 500.000,-- betrug, mit einem Geschäftsanteil im Nominalbetrag von S 475.000,-- beteiligt. Mit Abtretungsvertrag vom 26. September 1985 veräußerte sie den Geschäftsanteil um den Betrag von S 80,250.000,--, wovon der Beschwerdeführerin S 68,750.000,-- im Jahre 1985, der Restbetrag von S 11,500.000,-- aber im Jahre 1986 zuflossen. Während für die Einkünfte aus der Veräußerung dieser wesentlichen Beteiligung (§ 31 EStG 1972) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1985;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §31;EStG 1972 §37 Abs1 idF 1985/557;EStG 1972 §37 Abs2 idF 1985/557;EStG 1972 §37 Abs4 idF 1985/557;
Rechtssatz: Soweit die Bestimmungen des § 37 Abs 1, des § 37 Abs 2 und des § 37 Abs 4 EStG 1972 idF des AbgÄG 1985 auf das Streitjahr 1986 anzuwenden ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Facharzt, erklärte in der Einkommensteuererklärung für 1990 sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wies er unter den Einnahmen eine "Krankenunterstützung Ärztekammer" in Höhe von S 95.600,-- aus. In einem gleichzeitig vorgelegten Lohnzettel der Wiener Gebietskrankenkasse wurden nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 besteuerte Beträge in Höhe von S 112.896,-- ausg... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Facharzt, erklärte in der Einkommensteuererklärung für 1990 sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit wies er unter den Einnahmen eine "Krankenunterstützung Ärztekammer" in Höhe von S 95.600,-- aus. In einem gleichzeitig vorgelegten Lohnzettel der Wiener Gebietskrankenkasse wurden nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 besteuerte Beträge in Höhe von S 112.896,-- ausg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften ist, die sonst, verteilt auf mehrere Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuerkennung der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 EStG 1988 ist einerseits, daß es sich bei den Einkünften um Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1 EStG 1988 handelt und andererseits - besonders hervorgehoben durch die Beifügung des Wort... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Daß es sich bei der Formulierung des § 37 Abs 2 Z 4 EStG 1988 um kein Redaktionsversehen handelt, geht daraus hervor, daß der Zweck der Bestimmung des § 37 EStG 1988 eine Progressionsmilderung beim zusammengeballten Anfall von Einkünften ist, die sonst, verteilt auf mehrere Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Dem EStG 1988 ist keinerlei Hinweis darauf zu entnehmen, daß dessen Gesetzgeber - entgegen seiner (gegenüber dem EStG 1972) einschränkenden Auffassung über das Erfordernis einer Progressionsmilderung - gerade für das Krankengeld der selbständig Erwerbstätigen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs3;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1 Z1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zuerkennung der Steuerbegünstigung des § 37 Abs 1 Z 1 EStG 1988 ist einerseits, daß es sich bei den Einkünften um Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1 EStG 1988 handelt und andererseits - besonders hervorgehoben durch die Beifügung des Wort... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Primararzt am Landeskrankenhaus Salzburg. In seiner gleichzeitigen Eigenschaft als Konsulent des Amtes der Salzburger Landesregierung oblag dem Beschwerdeführer laut Werkvertrag vom 5. April 1976 die Überprüfung und Begutachtung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Einrichtungen und der gerätemäßigen Ausstattungen der Krankenanstalten im Bundesland Salzburg. Für diese Tätigkeit erhielt der Beschwerdeführer vom Auftraggeber eine monatliche Funktionsgeb... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/14/0023 3 Stammrechtssatz Bei der Lieferung einer Entscheidungshilfe für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben geht das Entgelt für eine Werknutzung (Verbreitung durch die zuständigen Beamten und Politiker mangels eigenen wirtschaftlichen Gewichte... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/17 91/13/0014 2 Stammrechtssatz Die mit einer Gutachtenserstattung verbundene Einräumung eines Werknutzungsrechtes oder einer Werknutzungsbewilligung zieht die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 nur dann nach sich, wenn es nach d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Hochschulprofessor und Rechtsanwalt. Neben den aus diesen Tätigkeiten erzielten Einkünften erklärte der Beschwerdeführer im Streitjahr auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Wissenschafter, Gutachter und Schriftsteller. Seine diesbezüglichen Einnahmen schlüsselte er auf Ersuchen des Finanzamtes vom 8. August 1985 wie folgt auf: 1) Verlag S 2.598,80 Servicebetriebe a) Abrechnung 24. Jänner 1980 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/17 90/13/0153 3 Stammrechtssatz Dienten die im Auftrag von Versicherungsunternehmen erstatteten Privatgutachten zur Verwendung als Beweismittel in Zivilverfahren und Strafverfahren sowie als Richtschnur für die Mitarbei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur für technische Physik. Mit Schreiben des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. November 1983 war sein Ansuchen um Förderung seines Forschungsvorhabens "Berechnung und Optimierung schallabschirmender Objekte" positiv erledigt und ihm auf der Basis der "Allgemeinen Bedingungen für Förderungen auf dem Gebiet der Straßenforschung" ein Förderungsbeitrag von S 917.000,-- zugesichert worden. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgte durch Te... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Installateur. Er führte den Betrieb bis zum Ende des Jahres 1985 als Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, an welcher er wesentlich beteiligt war. Mit Jahreswechsel wurde diese Gesellschaft mbH auf der Grundlage des Art. IV § 1 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird, BGBl. Nr. 320 (im folgenden: GesmbHG-Novelle 1980), unter Fortführung der Buchwerte in ein Einzelunternehmen umgewande... mehr lesen...