RS Vwgh 1993/5/19 91/13/0006

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1445;
EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2 Z3;
GmbHGNov 1980 Art4 §1 Abs4;

Rechtssatz

Bei Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen ist die für den früheren Geschäftsführer und nunmehrigen Einzelunternehmer gebildete Pensionsrückstellung infolge Vereinigung von Gläubigerstellung und Schuldnerstellung in einer Person gewinnerhöhend aufzulösen. Der durch den Wegfall der Verbindlichkeit einkommensteuerrechtlich entstehende Gewinn stellt gemäß Art IV § 1 Abs 4 GmbHÄG 1980 einen begünstigten Übergangsgewinn iSd § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1972 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130006.X01

Im RIS seit

21.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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