RS Vwgh 1993/11/10 91/13/0180

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Veröffentlicht am 10.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130180.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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