Der Beschwerdeführer ist Facharzt und Universitätsprofessor. In den Streitjahren erzielte er im Rahmen seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einnahmen aus "Lizenzgebühren" von der I. AG. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers in einer Eingabe vom 7. August 1989 ausgeführt, der Beschwerdeführer habe mit vier anderen Ärzten ein Forscherteam gebildet. Dieses Forscherteam habe sich seit 1972 intensiv damit beschäftigt, wie ... mehr lesen...
Index: 26/03 Patentrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38;PatG 1970 §2 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gem § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf E 27.7.1994, 92/13/0146). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992130143.X01 Im RIS seit 01.02.2002 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die die Jahre 1982 bis 1984 betreffenden hg. Erkenntnisse vom 14. März 1990, Zl. 88/13/0011, und vom 19. Mai 1993, Zl. 92/13/0119, verwiesen. Die vom Beschwerdeführer in den Streitjahren entfaltete Tätigkeit war unbestrittenermaßen die gleiche wie in den Vorjahren (siehe hiezu den Vorhalt des Finanzamtes vom 14. Juli 1987 und die Antwort des Beschwerdeführers vom 27. Oktober 1987 sowie die unbekäm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/13/0085 4 Stammrechtssatz Derjenige, der die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 in Anspruch nimmt, hat bereits im Verwaltungsverfahren darzutun, daß die Einkünfte nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt für die Verwertung (Werknutzung) des Urheberrechtes zugeflossen sind (H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, zum damaligen Zeitpunkt ehrenamtlicher Funktionär (Kassier) eines Sportvereines (in der Folge: Verein), übernahm im Jahr 1984 die Bürgschaft für einen vom Verein aufgenommenen Kredit von rund 500.000 S. In den Jahren 1985 bis 1987 hatte der Beschwerdeführer auf Grund finanzieller Schwierigkeiten des Vereines dessen Verbindlichkeiten von rund 403.000 S aus dem Titel der Bürgschaft zu erfüllen. Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/13/0023 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnis (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;
Rechtssatz: Für den Nachweis einer Verwertung von Urheberrechten iSd § 38 Abs 4 EStG 1972 durch einen WIFI-Vortragenden ist die Vorlage einer mit dem WIFI geschlossenen "Rahmenvereinbarung", die punktuell und ausschließlich die wesentlichen Kriterien für die Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/13/0085 4
(Bei der Beurteilung der Tätigkeit eines WIFI-Vortragenden ist
zu berücksichtigen, daß das WIFI seinen Lehrgangsteilnehmern in
erster Linie - wenn auch auf hohem Niveau - Wissen vermitteln
und nicht urheberrechtlich ges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer eine Bäckerei, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. Am 30. November 1985 stellte der Beschwerdeführer seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen ein und unterzog sich gleich darauf einer mehrwöchigen Krankenhausbehandlung. Seit 1. Dezember 1985 bezieht er eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Mit Schreiben vom 20. Dezember 1985 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;
Rechtssatz: Der zeitpunktbezogen zu ermittelnde Aufgabegewinn kann nur einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden, womit die für die Anwendung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs 1 EStG 1972 schädliche Aufteilung des vom AbgPfl erklärten Aufgabegewinnes auf zwei Veranlagungszeiträume nicht in Betracht kommt (Hinw... mehr lesen...
Aus der beim Verfassungsgerichtshof erhobenen, nach Ablehnung ihrer Behandlung mit Beschluß vom 7. Dezember 1994, B 1628/94-8, an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und dem angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr neben anderen Einkünften aus Kapitalvermögen offene Ausschüttungen aus inländischen Aktien und Anteilen an einer inländischen G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1 Z3;EStG 1988 §37 Abs1 Z4;EStG 1988 §38 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS (Verweis nach § 43 Abs 2 VwGG auf das E 22.2.1993, 93/15/0020, E 6.11.1991, 90/13/0081, 0082, E 19.3.1986, 84/13/0105, VwSlg 6098 F/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995150005.X01 Im ... mehr lesen...
Aus der beim Verfassungsgerichtshof erhobenen, nach Ablehnung ihrer Behandlung mit Beschluß vom 7. Dezember 1994, B 1628/94-8, an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und dem angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr neben anderen Einkünften aus Kapitalvermögen offene Ausschüttungen aus inländischen Aktien und Anteilen an einer inländischen G... mehr lesen...
Aus der beim Verfassungsgerichtshof erhobenen, nach Ablehnung ihrer Behandlung mit Beschluß vom 7. Dezember 1994, B 1628/94-8, an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und dem angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr neben anderen Einkünften aus Kapitalvermögen offene Ausschüttungen aus inländischen Aktien und Anteilen an einer inländischen G... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1 Z3;EStG 1988 §37 Abs1 Z4;EStG 1988 §38 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS (Verweis nach § 43 Abs 2 VwGG auf das E 22.2.1993, 93/15/0020, E 6.11.1991, 90/13/0081, 0082, E 19.3.1986, 84/13/0105, VwSlg 6098 F/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995150005.X01 Im ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1 Z3;EStG 1988 §37 Abs1 Z4;EStG 1988 §38 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS (Verweis nach § 43 Abs 2 VwGG auf das E 22.2.1993, 93/15/0020, E 6.11.1991, 90/13/0081, 0082, E 19.3.1986, 84/13/0105, VwSlg 6098 F/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995150005.X01 Im ... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1 Z3;EStG 1988 §37 Abs1 Z4;EStG 1988 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 93/15/0020 1 Stammrechtssatz § 2 Abs 2 EStG 1988 sieht ebenso wie ihre Vorläuferbestimmungen ein ZWEIFSTUFIGES Verlustausgleichsverfahren vor, bei dem in die zweite Stufe nur mehr Größen eingehen, die bei mehreren Einkunftsquellen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1 Z3;EStG 1988 §37 Abs1 Z4;EStG 1988 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 93/15/0020 1 Stammrechtssatz § 2 Abs 2 EStG 1988 sieht ebenso wie ihre Vorläuferbestimmungen ein ZWEIFSTUFIGES Verlustausgleichsverfahren vor, bei dem in die zweite Stufe nur mehr Größen eingehen, die bei mehreren Einkunftsquellen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37 Abs1 Z3;EStG 1988 §37 Abs1 Z4;EStG 1988 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/22 93/15/0020 1 Stammrechtssatz § 2 Abs 2 EStG 1988 sieht ebenso wie ihre Vorläuferbestimmungen ein ZWEIFSTUFIGES Verlustausgleichsverfahren vor, bei dem in die zweite Stufe nur mehr Größen eingehen, die bei mehreren Einkunftsquellen ... mehr lesen...
Auf Grund eines am 11. Mai 1987 abgeschlossenen Vertrages erwarb Mag. Erich S. (nach dem Wortlaut der Vertragsurkunde "als allein zeichnungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer einer noch zu gründenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H.") von der Dr. Werner H. Steuerberatungsgesellschaft KG (im folgenden: KG) zum 30. Juni 1987 den - aus den in einer Anlage der Vertragsurkunde genannten Klienten bestehenden - Klientenstock der KG. Der Kaufpreis wurde - je nach Maßgabe allfäl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes eines Steuerberaters ist der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen. Diesfalls liegt ein bloßer Unternehmerwechsel vor, in welchem Fall die investitionsfördernde steuerliche Begünstigung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens einer Betriebsveräußerung ist nicht die Frage der Bestimmbarkeit bzw Bewertbarkeit einzelner Geschäftsbeziehungen zwischen Wirtschaftstreuhänder und Klienten und ihres Charakters als selbständige Wirtschaftsgüter maßge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §10;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Neben dem Erwerb des größten Teiles des Kundenstockes des Veräußerers sprechen auch andere Umstände, so zB die Übernahme bestehender Dienstverhältnisse, Beibehaltung der Betriebsräumlichkeiten, Übernahme der Büroeinrichtung, des Telefonanschlusses und d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Eine Betriebsveräußerung setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus. Die Frage, welche Wirtschaftsgüter die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden, ist in funktionaler Be... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezieht unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 bzw. 1988 ermittelt. Er wurde am 4. Juni 1986 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Gegen den Versicherer des am Unfall Schuldtragenden führte der Mitbeteiligte einen Schadenersatzprozeß. Am 21. Dezember 1988 erfolgte ein außergerichtlicher mündlicher Vergleich mit dem Versicherer, dem wechselseitige Bestätigungsschreiben der Vergleichsparteien an den beiden nächsten Tagen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §32 Z1 lita;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z4;EStG 1988 §32 Z1 lita;EStG 1988 §37 Abs1;EStG 1988 §37 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Ist ein Entschädigungsbetrag iSd § 32 Z 1 lit a EStG 1972 in zwei Teilbeträgen in jeweils verschiedenen Veranlagungszeiträumen zugeflossen, so fehlt es an der für die Außerordentlichkeit und damit die Inanspruchnahme des ermäß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist für eine Versicherungsanstalt tätig. Vertragliche Grundlage für seine Tätigkeit waren ein "Vertretervertrag" vom 1. Juni 1965 und ein mit 1. August 1976 abgeschlossener "Dienstvertrag" (der u.a. den Hinweis enthielt, daß der Beschwerdeführer seit 1. Jänner 1965 Angestellter des Außendienstes der Versicherungsanstalt sei). Im "Vertretervertrag" hatte der Beschwerdeführer "nebenberuflich und selbständig" die Vertretung der Versicherungsanstalt für die Ortsgemein... mehr lesen...