RS Vwgh 1995/9/19 91/14/0222

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2;

Rechtssatz

Der zeitpunktbezogen zu ermittelnde Aufgabegewinn kann nur einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden, womit die für die Anwendung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs 1 EStG 1972 schädliche Aufteilung des vom AbgPfl erklärten Aufgabegewinnes auf zwei Veranlagungszeiträume nicht in Betracht kommt (Hinweis E 24.10.1990, 90/13/0088; E 6.11.1990, 89/14/0111; E 17.2.1993, 89/14/0250).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140222.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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