RS Vwgh 1996/1/18 93/15/0184

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Veröffentlicht am 18.01.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/13/0085 4

Stammrechtssatz

Derjenige, der die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 in Anspruch nimmt, hat bereits im Verwaltungsverfahren darzutun, daß die Einkünfte nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt für die Verwertung (Werknutzung) des Urheberrechtes zugeflossen sind (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0212).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150184.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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