Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Das EStG 1988 verwendet den Begriff der "Auslandstätigkeit" sowohl in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers (im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Dauer des Auslandseinsatzes) als auch in Bezug auf die Tätigkeit des Arbeitgebers, um jene Tätigkeiten zu umschreiben, die vom Begünstigungstatbestand erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a idF 1979/550;EStG 1988 §3 Abs1 Z10 litb;
Rechtssatz: In § 3 Abs. 1 Z 10 lit b EStG 1988 werden gleichrangig zur Bauausführung weitere Tätigkeiten genannt, für welche die Steuerbegünstigung gleichfalls zustehen soll. Auch aus der Entstehungsgeschichte der strittigen Bestimmung ist nicht abzuleiten, dass nur jene inländischen Arbeitgeber gefördert... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z14a;EStG 1988 §3 Abs1 Z10;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 werden - was in der Formulierung des § 3 Z 14a EStG 1972 allerdings klarer zum Ausdruck kam - Einkünfte steuerfrei gestellt, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
1.1. Die mitbeteiligte Partei bezahlt sowohl ihren Angestellten als auch ihren Arbeitern Bezüge, die über jenen des anzuwendenden Kollektivertrages liegen. Sie schloss mit dem Betriebsrat am 24. November 1997 eine Betriebsvereinbarung betreffend eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch Errichtung einer "Zukunftssicherung gemäß § 3/1/15 EStG" sowie durch den Beitritt zu einer Pensionskasse. Diese Betriebsvereinbarung lautet auszugsweise wie folgt: "... Zukunfts... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z18;EStG 1967 §3 Abs1 Z29;EStG 1972 §3 Z20;VwRallg; Beachte Besprechung in:ASok 10/2015, S 362-371; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0040 E 4. Juli 1985 RS 2 Stammrechtssatz Trotz der Verschiedenheit der Zwecke der Gebiete des Sozialversicherungsrechts un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Im Zuge einer im Jahr 1995 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin für ihre etwa 1.000 Arbeiter und Angestellten ab 1991 die Dotierungen an den Betriebsratsfonds wesentlich erhöht habe. Diese Gelder seien von den Betriebsräten (gemeint wohl: vom Betriebsratsfonds) unter der Bezeichnung "Bildungszulage" zweckungebunden in gleich hohen Beträgen (1991/1992: 7.000 S und 1993/1994: 10.000 S) an alle Dienstnehmer ausbezahlt worden. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z28;EStG 1988 §3 Abs1 Z16;
Rechtssatz: Zum Sinn des § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988 ist auf das Erkenntnis vom 30. Juni 1981, 81/14/0055, zu verweisen, in dem der Verwaltungsgerichtshof zu § 3 Z 28 EStG 1972, der wortgleichen Vorgängerbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988, ausgesprochen hat, dass dieser Bestimmung nur eingeschränkte Bedeutung zukommt, w... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Anlässlich einer Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe für ihren einzigen Prokuristen Dr. A im Jahr 1984 Lebensversicherungen abgeschlossen, wobei dieser Angestellte aus den Lebensversicherungen begünstigt sei. Die jährlichen Prämien seien von der Beschwerdeführerin bezahlt worden, wobei nur der den Freibetrag gemäß § 3 Z 20 EStG 1972 bzw § 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988 von 4.000 S jährlich übersteigende Betrag bei Dr. A als steuerpflichtig behandelt w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0062 E 18. Oktober 1995 VwSlg 7039 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0019 E 28. Mai 2002 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die handelsrechtliche Stellung (hier als Prokurist) sagt nichts über betriebsbezogene Gruppenmerkmale aus. Betriebsbezogene Gruppenmerkmale können sowohl bei Personen, die zur Vertretung eines Unternehmens nach Außen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 7. Juli 1998 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 90,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage vor, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Besch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §3 Z2;UStG 1994;
Rechtssatz: Mit der Auffassung, die Belastung ein und desselben Umsatzes mit zwei Verkehrsteuern - Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer - sei nicht zulässig, wird übersehen, dass jeder abgabenrechtliche Tatbestand selbstständig und für sich zu beurteilen ist. Ein und derselbe Rechtsvorgang kann daher grundsätzlich mehreren Abgaben... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 1995 führte die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates gemäß § 14 Notarversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 66/1972 (NVG), die "Neuberechnung der Beiträge" des Beschwerdeführers für das Jahr 1993 durch, wobei "Wartetastenverluste" des Beschwerdeführers (§ 10 Abs. 8 EStG 1988) keine Berücksichtigung fanden. Dem - soweit noch beschwerdegegenständlich - gegen diesen Punkt der Neuberechnung gerichteten Einspruch des Beschwerdeführers gab die bela... mehr lesen...