Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z19;VwRallg;
Rechtssatz: Das "herkömmliche Ausmaß" der Kosten von Betriebsveranstaltungen muß ein für die verschiedenen möglicherweise auftretenden praktischen Fälle variables sein. Dieses variable Ausmaß ist danach zu beurteilen, um welche Art von Betriebsveranstaltung es sich handelt und bis zu welchem Ausmaß pro Besc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Versicherungsgesellschaft, die für einen Teil ihrer im Außendienst tätigen Arbeitnehmer Betriebstreueversicherungen in Form einer Er- und Ablebensversicherung abgeschlossen und an Prämien Beträge von S 4.000,-- jährlich für jeden betroffenen Arbeitnehmer bezahlt hat. Die Beschwerdeführerin schloß solche Versicherungen dabei für jenen Teil ihrer Außendienstmitarbeiter ab, der nicht akquisitorisch, sondern lediglich organisatorisch tätig war, was auf sech... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15;
Rechtssatz: War den nur organisatorisch tätigen Außendienstmitarbeitern während der Tätigkeit in einer solchen Funktion die Möglichkeit des Erwerbes von Provisionsansprüchen in dieser Zeit verwehrt, dann kann es nicht als willkürlich angesehen werden, wenn der Abgabepflichtige (hier Versicherungsunternehmer) seinen solchera... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §3 Z20;EStG 1988 §3 Abs1 Z15;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um die ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betrieben vom Dezember 1982 bis 1988 ein technisches Büro unter der Firmenbezeichnung "ARGE für Biotechnologie" und waren zu je einem Drittel an dieser Gesellschaft beteiligt. Die nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten Gewinne aus selbständiger Arbeit wurden gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. In den den Abgabenerklärungen für die Streitjahre beigelegten Einnahmen-Ausgabenrechnungen führten die Beschwerdeführer u.a. vom Forschungsförderungsfonds der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §3 Z5;
Rechtssatz: Kommt der Abgabenbehörde erst anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung zur Kenntnis, daß Bezüge nicht nach § 3 Z 5 EStG 1972 als steuerfrei zu beurteilen sind, weil sie auch den Charakter einer Entlohnung des Steuerpflichtigen aufweisen (Hinweis E 17.6.1992, 91/13/0164), s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt das Unternehmen einer Bausparkasse. Im Streitzeitraum gewährte sie Dienstnehmern Bauspardarlehen mit einem Zinssatz von 4,5 % p.a. Anläßlich einer im Jahre 1990 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurden diese Darlehen als Dienstnehmerdarlehen beurteilt, dementsprechend die dem § 3 Z 26 EStG 1972 entsprechende Steuerbefreiung gewährt, darüberhinaus jedoch die Ansicht vertreten, daß die Zinsenersparnis aus der Differenz zwischen 4,5 % und der grundsätzlich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §3 Z26;
Rechtssatz: Werden den Dienstnehmern der Abgabepflichtigen Darlehen mit Ausnahme des Zinssatzes zu gleichen Konditionen gewährt wie Bausparern, die nicht Dienstnehmer der Abgabepflichtigen sind, so darf die Abgabenbehörde den Vorteil der Dienstnehmer der Abgabepflichtigen aus den begünstigten Bauspardarle... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Stadt mit eigenem Statut, betreibt einen Wirtschaftshof, dessen wesentliche Aufgabe als eigenbetriebsähnliche Einrichtung darin besteht, den Bau, die Erhaltung und die Pflege der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der der Beschwerdeführerin gehörenden Sport- und Parkanlagen durchzuführen. Da der Wirtschaftshof zwecks Erfüllung der ihm zugeteilten Aufgaben über einen dementsprechenden Fuhrpark verfügt, befindet sich auf dessen Liegenschaft auch eine Tankste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bediensteter der ÖBB, beantragte die Zuerkennung der Schulfahrtbeihilfe für Fahrten, die sein im Schulinternat untergebrachter Sohn in den Monaten Mai und Juni des Schuljahres 1988/89 an den Wochenenden zwischen Wohnort und Schulort unternahm. Die belangte Behörde gewährte ihm die Schulfahrtbeihilfe lediglich für die Fahrtstrecke von Attnang-Puchheim zum Wohnort. Darüber hinaus versagte sie dem Beschwerdeführer die Beihilfe. Strittig ist, ob der Beschwerd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Bediensteter der ÖBB, beantragte die Zuerkennung der Schulfahrtbeihilfe für Fahrten, die sein im Schulinternat untergebrachter Sohn in den Monaten Mai und Juni des Schuljahres 1988/89 an den Wochenenden zwischen Wohnort und Schulort unternahm. Die belangte Behörde gewährte ihm die Schulfahrtbeihilfe lediglich für die Fahrtstrecke von Attnang-Puchheim zum Wohnort. Darüber hinaus versagte sie dem Beschwerdeführer die Beihilfe. Strittig ist, ob der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §3 Z21;FamLAG 1967 §30a Abs1;FamLAG 1967 §30b Abs1;FamLAG 1967 §30c;FamLAG 1967 §30f;
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Schüler eine Freifahrt auf einem Verkehrsmittel, das zwischen Wohnort und Schulort verkehrt und dessen Benutzung zumutbar ist, genießt, ist entscheidend, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §15 Abs2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §3;
Rechtssatz: Die Grenze zwischen nicht mehr meßbaren Aufmerksamkeiten und geldwerten Vorteilen ist fließend. Sie wird dann nicht überschritten, wenn sich Arbeitnehmer bestimmten Leistungen aus Gründen der Konvention nicht entziehen können. Ansonsten wäre ein Teil der im § 3 EStG enthaltenen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §3 Z21;FamLAG 1967 §30a Abs1;FamLAG 1967 §30b Abs1;FamLAG 1967 §30c;FamLAG 1967 §30f;
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Schüler eine Freifahrt auf einem Verkehrsmittel, das zwischen Wohnort und Schulort verkehrt und dessen Benutzung zumutbar ist, genießt, ist entscheidend, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwan... mehr lesen...
Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §198;EStG 1972;EStG 1988;VwRallg;ZollG 1955;ZollG 1988;
Rechtssatz: Zwischen Bescheiden betreffend Einkommensteuer einerseits und Eingangsabgaben andererseits bestehen keine wie immer gearteten Bindungswirkungen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Bei Durchführung eines beantragten Jahresausgleiches für 1990 korrigierte das Finanzamt beim Beschwerdeführer - einem ÖBB-Bediensteten - das bis dahin für eine mit der Bahn zurückgelegte Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von über 60 km in Anspruch genommene Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 in Höhe von S 10.800,-- jährlich auf den Betrag von S 2.016,-- (S 1.800,-- gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit c leg cit zuzüglich S 216,-- als Kosten des Werkverkehrs) mit d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litb;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;EStG 1988 §26 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z21;StGG Art2;
Rechtssatz: Wiewohl der Gesetzgeber nur um Fall des Werkverkehrs ausdrücklich normiert, daß diesfalls die Werbungskostenpauschalien nicht zustehen, erfordert die ratio legis in Verbindung mi... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer vermietete einen von ihm errichteten Neubau an eine Sparkasse. Im Zuge der Errichtung des Gebäudes hatte die Mieterin Wünsche hinsichtlich der Elektroinstallationen, die über die Standardausführung hinausgingen. Der Beschwerdeführer beauftragte die von ihm im Zuge der Gebäudeerrichtung beschäftigten Professionisten auch mit diesen Installationen. Die Fakturierung durch die Professionisten erfolgte an den Beschwerdeführer. Im März 1989 bezahlte die Mieterin dem Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §3;
Rechtssatz: Baukostenzuschüsse des Mieters an den Vermieter bilden im Rahmen der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung Einnahmen des Vermieters, die diesem grundsätzlich im Jahr der Zahlung zufließen. Der Baukostenzuschuß ist keine Leistung, die durch § 3 EStG 1988 für steuerfrei erklärt ist. Europe... mehr lesen...
Die mitbeteiligte GmbH mit dem Sitz in Wien hat nach ihrem im Jahre 1978 geschlossenen Gesellschaftsvertrag die Errichtung, den Erwerb sowie den Betrieb und die Verwaltung von Studentenheimen zum Gegenstand. Tatsächlich hat die Mitbeteiligte im hier maßgeblichen Zeitpunkt ein Studentenheim in Klagenfurt betrieben. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise: "GESELLSCHAFTSGEGENSTAND § 2 (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erric... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §37;EStG 1972 §3 Z5;EStG 1988 §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/78 E 18. Juni 1979 VwSlg 5390 F/1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten. ... mehr lesen...
In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist eine Kommanditgesellschaft mit der Firma "AH & Söhne" eingetragen. Die Gesellschaft war grundbücherliche Eigentümerin zweier inländischer Grundstücke. Komplementär war der am 10. Februar 1986 verstorbene JH. Kommanditist war der am 4. November 1986 verstorbene AH. Beide Gesellschafter waren zu 50 % am Gewinn und Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag war ua vereinbart, die Gesellschaft werde durch den T... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;HGB §142;
Rechtssatz: Macht bei einer aus zwei Personen bestehenden Personengesellschaft des Handelsrechts im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters der verbleibende Gesellschafter von seinem Recht auf Übernahme der Unternehmens - sei es durch Gesetz oder Vertrag - Gebrauch, so geht das Gesamthandeigentum der Gesellsc... mehr lesen...